Kategorie Diskussion:Kirchenrecht

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Rechtswissenschaft in Abschnitt Anstalt des öffentlichen Rechts
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Einige Begriffe von zentraler Bedeutung fehlen, so z.B. "Bischof" oder "Papst". (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 195.189.92.35 (DiskussionBeiträge) 2:57, 2. Aug 2006) Spongo 09:35, 29. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Begriffsklärung[Quelltext bearbeiten]

Unter 'Kirchenrecht' wird per definitionem das Recht christlicher Gemeinschaften verstanden. Das Recht anderer Religionen wird 'Religionsrecht' genannt. - Könnte man dem auch in der Wikipedia Rechnung tragen? Besten Dank. - ar 09. Okt 2006, 20:15 (CET)

Die Englische Wikipedia hat eine klare Hierarkie: 1. Religious law >> 2. Christian law >> 3. Canon law und daneben auch 4. Religion and politics. Handelt es hier also um 1 oder 2? --LA2 06:15, 17. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Das Problem ist, dass man inzwischen häufig zum Staatskirchenrecht auch Religionsrecht sagt. Also geht das so nicht. Es hat sich bisher noch kein neutraler Überbegriff eingebürgert, und das hier durchzusetzen, wäre wohl unzulässige Begriffsbildung. Wenn man unbedingt will, müsste man den Oberbegriff "Recht von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften" nennen. Wenn das zu lang ist, würde ich es lassen wie jetzt; es trifft auch nicht zu, dass Kirchenrecht nur christliches sein kann, man findet den begriff auch häufig in einem weiteren Sinn verwendet. --103II 12:10, 17. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Anstalt des öffentlichen Rechts[Quelltext bearbeiten]

Ist das nicht eher Staats(kirchen)recht?

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 17:00, 22. Mär. 2019 (CET)Beantworten