Kategorie Diskussion:Person (Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Zweioeltanks in Abschnitt Einordnung von Unterkategorien
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Einordnung von Unterkategorien[Quelltext bearbeiten]

Die pauschale Einordnung verschiedener Kategorien, wie Kategorie:Bischof der Pommerschen Evangelischen Kirche, Kategorie:Bischof von Schleswig (lutherisch) oder Kategorie:Generalsuperintendent (Schleswig), ist für mich nicht nachvollziehbar, da die meisten Personen (z.B. Ulrich von Dänemark (1578–1624)) so einer Organisation zugeordnet werden, der sie nie angehörten und an die zu ihren Lebzeiten auch nie zu denken war. Es sollte doch möglich sein, die Kategorien so zu strukturieren, das auch historische Zusammenhänge gewahrt bleiben und keine sachlich falschen neu geschaffen werden. --Erell (Diskussion) 07:17, 17. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Für alle kirchlichen Verwaltungseinheiten gilt, dass ihre Vorgänger bei der Kategorisierung eingeschlossen sind. So sind z.B. auch die Erzbischöfe von Trier aus dem Frühmittelalter in der Kategorie:Person (Bistum Trier) enthalten, obwohl das Bistum einen völlig anderen Zuschnitt hatte als heute und nach 1801 zeitweilig nicht mehr existierte. Bei Kategorie:Person (Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland) (von mir eingerichtet) steht sogar ausdrücklich dabei, dass die Kategorie die Vorgängerkirchen einschließen soll, ebenso wie bei Kategorie:Person (Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers) (nicht von mir angelegt und schon seit 2011). Ich kann auch nicht nachvollziehen, dass dabei historische Zusammenhänge nicht gewahrt sein sollen. Die PEK ist zu 100 % in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland aufgegangen. Bei den Fürstbischöfen des Hochstifts Schleswig könnte man eher Zweifel anmelden, weil ein Teil ihres Gebiets heute zu Dänemark und somit nicht zur Nordkirche gehört. Aber die Nordkirche ist Nachfolgerin der Nordelbischen Kirche, diese Nachfolgerin der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schleswig-Holstein, und diese wiederum aus der Vereinigung der beiden Sprengel Schleswig und Holstein entstanden, so dass der historische Zusammenhang in meinen Augen offenkundig ist, trotz der Gebietsabgabe nach 1918.--Zweioeltanks (Diskussion) 07:52, 17. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Die PEK gehörte zur bis 2003 bestehenden Evangelischen Kirche der Union (EKU), die sich als selbständige Kirche verstand und aus der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union (EKdapU) hervorgegangen war. Die Bischöfe der PEK bis 2003 gehörten also der EKU an und hatten somit keinen Bezug zur 2012 gegründeten Nordkirche.
Die Oberkategorie:Person nach evangelischer Landeskirche impliziert nach meinem Dafürhalten, dass die entsprechende Person Teil bzw. Mitglied der entsprechenden Organisation, also Landeskirche ist oder war. Einer Organisation kann man nur in der Zeit angehören in der diese existiert. Inwieweit man Vorläuferorganisationen zusammenfassen kann, hängt stark von der jeweiligen historischen Entwicklung ab. Die Geschichte der Landeskirche Hannovers hat einen anderen Verlauf als die der Nordelbischen Kirche. Bei letzter hätte es durchaus Sinn gemacht, die entsprechende Kategorie zu behalten. Wir haben Kategorien für historische Staaten. Teilweise sind aus diesen historische Landeskirchen hervorgegangen. Wenn sich derartige Organisationen zusammenschließen, entstehen Organisationen anderer Qualität. Das sollte sich auch in der Kategorienstruktur widerspiegeln. --Erell (Diskussion) 09:14, 18. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Deine Auführungen zur PEK finde ich nicht schlüssig. Natürlich hatten die Bischöfe der PEK bis 2003 noch keinen Bezug zur Nordkirche, weil an die noch gar nicht gedacht war. Aber die PEK hat sich dann entschieden, sich nicht mit einer unierten Kirche zu vereinigen, sondern mit den lutherischen Kirchen von Nordelbien und Mecklenburg. Damit gehört sie, wie diese beiden Kirchen, zu den Vorgängerkirchen der Nordkirche, ihre Bischöfe somit zu den Personen mit Bezug zu dieser Kirche. Das hindert ja nicht daran, dass Personen, die ein Amt in der EKU hatten (wie Gienke oder Berger) zusätzlich auch in eine möglicherweise zu schaffende Kategorie:Person (Evangelische Kirche der Union) hineinkommen könnten.
In deinem zweiten Absatz sehe ich viel, dem ich zustimmen kann. Warum die Kategorie:Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche nach der Gründung der Nordkirche 2012 gelöscht worden ist, kann ich auch nicht verstehen. Ich hätte sie beibehalten und auch eine entsprechende Personenkategorie geschaffen. Wir haben auch noch Kategorie:Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg und Kategorie:Pommersche Evangelische Kirche. So wie die Kategorie:Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg Unterkategorie zu Kategorie:Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist, sollte m.E. aber auch die Kategorie:Pommersche Evangelische Kirche ebenso wie die wieder zu erstellende Kategorie:Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche Unterkategorie der Kategorie:Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland sein. Dass die jeweilige historische Entwicklung beachtet werden soll, das würde ich auch so sehen. Aber ich sehe noch nicht den Unterschied zwischen Hannover und der Nordkirche. In der heutigen hannoverschen Landeskirche sind Territorien verschiedener Fürstentümer (Calenberg, Lüneburg-Celle, Bremen-Verden, Hildesheim, Osnabrück etc.) zusammengewachsen, ebenso wie in der Nordkirche Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg und die preußische Provinz Pommern. Dass das Zusammenwachsen dort im 19. Jahrhundert, hier erst im 21. Jahrhundert beendet war, darin sehe ich keinen kategorialen Unterschied. Entscheidend ist für mich, dass die Vorgängerkirche völlständig in der Nachfolgerkirche aufgegangen sind. So würde ich die Kategorie:Generalsuperintendent (Pommern) (und selbst die beiden Unterkategorien zu Schwedisch-Pommern und zur preußischen Kirchenprovinz) nicht als Unterkategorie der Kategorie:Person (Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland) einordnen, weil ein Teil des damaligen Territoriums heute zur Lutherischen Kirche Polens gehört.
Zuletzt sehe ich deine Bedenken auch deshalb als nicht so überzeugend an, weil ich ja nicht großflächig Personen mit Bezug zu einer der Vorgängerkirchen der Nordkirche direkt in die Kategorie:Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland einordnen will. Bei Hübner und Loeper habe ich nur präzisiert, weil sie schon in der Kategorie:Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland enthalten waren. Ich würde zunächst darauf verzichten, auch die mecklenburgischen Bischöfe vor Maltzahn dort einzustellen, sondern lieber eine Kategorie:Person (Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs) schaffen. Denn wenn die Personen in Kategorien zu den Kirchen stehen, denen sie tatsächlich angehörten, und nur über deren Oberkategorien dann in heutigen Kirchen, die aus den Vorgängerkirchen hervorgegangen sind, sollte der historische Zusammenhang doch eigentlich ausreichend gewahrt sein, oder?--Zweioeltanks (Diskussion) 11:07, 18. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Kein weiterer Diskussionsbeitrag. Ich würde gern das Bapperl wieder entfernen und kündige das hiermit an. Es sei denn, innerhalb von einer Woche kommt noch was.--Zweioeltanks (Diskussion) 08:42, 13. Nov. 2013 (CET)Beantworten