Kategorie Diskussion:Rechtsquelle (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Bmstr in Abschnitt Einordnung von Gesetzes-Sammelartikeln hier
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Einordnung von Gesetzes-Sammelartikeln hier[Quelltext bearbeiten]

Die Einleitung zu dieser Kat führt ausdrücklich an, dass sie gilt für Artikel über Gesetze und Verordnungen, die zum geltenden bundesdeutschen Recht gehören. Die IP Benutzer:2A02:908:121:9900:0:0:0:951 vertritt - nach dem sie wohl selbst einsehen musste, dass auch bundesdeutsches Landesrecht zum bundesdeutschen Recht gehört - die Auffassung hier dürften nur Artikel eingeordnet werden, die genau ein Gesetz ... behandeln. Hintergrund ist insbesondere der Sammelartikel Bauordnung (Deutschland).
Die Auffassung der IP trifft nicht zu. Würde man die Kat-Beschreibung streng nehmen wäre es sogar anders herum, da "über Gesetze und Vorordnungen heißt" als Plural. Ansonsten müsste es "über genau ein Gesetz oder genau eine Vorordnung heißen".
Sollte es dazu andere Beurteilungen geben, bitte ich um begründete Info hier.--Bmstr (Diskussion) 21:42, 22. Mai 2022 (CEST)Beantworten