Kategorie Diskussion:Serienmörder

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Zxmt in Abschnitt Formulierung
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Die Löschung der Seite „Kategorie:Serienmörder“ wurde ab dem 6. August 2006 diskutiert. In der Folge wurde der Löschantrag entfernt.
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Lynette Fromme[Quelltext bearbeiten]

Der Link zu Lynette Fromme sollte entfernt werden, da diese Frau keinen einzigen Mord begangen hat und somit in einer Liste von Serienmördern völlig fehl am Platz ist.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 134.34.103.8 (DiskussionBeiträge) 17:55, 24. Apr 2007) -- Der letzte Revolvermann 21:00, 8. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Stimmt. Erledigt. -- Der letzte Revolvermann 21:00, 8. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Qualität der Artikel[Quelltext bearbeiten]

Jeder von mir wahllos herausgegriffene Serienmörder-Artikel weist z.T. gravierende sprachliche Mängel auf (Rechtschreibung, Stil). Zuviel Arbeit für einen Wikipedianer allein. Wer weiß Abhilfe? --Chrisha 11:52, 23. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Nicht motzen, machen. --Björn B. Sauer? Sempf 16:10, 9. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Adnan Colak[Quelltext bearbeiten]

Wieso steht er da unten? Ist er was besonderes^^ Wir sollten viellecht eine Kategorie Serienmörder.Türkei erstellen oder? --Thane87 10:54, 23. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Formulierung[Quelltext bearbeiten]

Einer gerichtlichen Feststellung der Täterschaft oder gar der Schuld bedarf es folglich nicht. Vielmehr ist notwendig, aber auch ausreichend, dass die betreffende Person in der einschlägigen Literatur über Serienmörder behandelt wird.

Die Kategorisierung ohne auf tatsächliche Verurteilung abzustellen ist einerseits notwendig, weil andernfalls nach einschlägigem Stand der (historischen) Forschung diverse Serienmörder nicht kategorisiert werden könnten. Andererseits ist die Formulierung problematisch, weil sie speziell in aktuellen und nur vergleichsweise kurze Zeit zurückliegenden Fällen die Unschuldsvermutung aushebelt und im Übrigen eklatant gegen WP:BIO verstößt. Hier ist in der Formulierung eine Abwägung zu treffen, die m.E. bei der derzeitigen Formulierung völlig unangemessen zu Lasten von Tatverdächtigen geht und im übrigen schwammig und unklar ist. Ich schlage daher folgende (klarstellende) Formulierung vor:

Einer gerichtlichen Feststellung der Täterschaft oder gar der Schuld bedarf es folglich nicht. Vielmehr ist notwendig, aber auch ausreichend, dass die betreffende Person in der einschlägigen Fachliteratur über Serienmörder überwiegend als Serienmörder betrachtet und behandelt wird.

Damit ist klargestellt, dass nicht die Schlagzeilen der Tagespresse ausreichend sind, sondern Fachliteratur nötig ist. Weiterhin ist klargestellt, dass die Täterschaft in der Fachliteratur zumindest nicht eine Einzel- oder Mindermeinung sein darf, sondern es sich im wesentlichen um einen Konsens in der Fachwelt handelt. --ZxmtIst das Kunst? 15:06, 24. Aug. 2018 (CEST)Beantworten