Kategorie Diskussion:Stellvertretender Bevollmächtigter zum Reichsrat

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Malabon
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Systematik: Diese Kategorie ist als Unterkategorie von Abgeordneter (Weimarer Republik) falsch eingeordnet. Abgeordnete sind Parlamentarier. Die stv. Bevollmächtigten gehörten zwar einem Organ an, das auch Gesetzgebungsbefugnisse hatte, sind aber im allgemeinen Sprachgebrauch ebensowenig Abgeordnete wie beispielsweise heutzutage Staatssekretäre, die ihr Land im Bundesrat vertreten.--Malabon (Diskussion) 12:55, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Wo würdest Du sie denn gerne einordnen? Von Hintenburg (Diskussion) 15:13, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Ich bin mir über den Nutzen der Kat. nicht sicher. Ggf. würde Politiker (Deutsche Geschichte) als Oberkategorie eher passen. Gruß --Malabon (Diskussion) 13:28, 3. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Besser als mein Vorschlag von vorhin: Politiker (Weimarer Republik) Gruß--Malabon (Diskussion) 17:11, 3. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Ich ordne die Kategorie dann gerne unter Politiker (Weimarer Republik). Der Nutzen ist, dass man alle stellvertretenden Bevollmächtigten zum Reichsrat, soweit ein Personenartikel über sie existiert, auf einen Schlag findet. Von Hintenburg (Diskussion) 17:58, 3. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Okay. Das muss dann aber auch für die Bevollmächtigten selbst gelten. Gruß --Malabon (Diskussion) 19:55, 3. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Da sieht die Lage etwas anders aus. Teilweise waren sie Bevollmächtigte qua Amt, z. B. Minister eines deutschen Gliedstaates, teilweise waren sie gewählt, wie z. B. die Bevollmächtigten der preußischen Provinzen. In jedem Fall waren sie alle die Mitglieder, nicht die Stellvertreter der Mitglieder der Zweiten Kammer der Weimarer Republik, des Reichsrats, und damit Parlamentarier. Wenn Du die Oberkategorie von "Bevollmächtigter zum Reichsrat" gemäß Deinem Vorschlag änderst, habe ich aber nichts dagegen, die Zwangsläufigkeit sehe ich jedoch nicht. Gruß Von Hintenburg (Diskussion) 20:47, 3. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Ich habe die Änderung vorgenommen, weil ich sie für zwingend halte. Die Bevollmächtigten und stv. Bevollmächtigten gehören in dieselbe (Unter-)kategorie. Sie waren sogenannte Organwalter, also natürliche Personen, die für das Organ Reichsrat handelten. In der Weimarer Reichsverfassung (WRV) wird hinsichtlich dieser Personen nichts weiter geregelt. In Art. 63 WRV heißt es lediglich: „Die Länder werden im Reichsrat durch Mitglieder ihrer Regierungen vertreten.“ Somit sind die Organwalter Vertreter der Exekutive,die meines Wissens nie als Abgeordnete bezeichnet werden. In der WRV selbst wird der Begriff Abgeordneter auch nur in den Artikeln 20–38, und zwar zur Bezeichnung der Angehörigen des Reichstages verwendet. Es besteht auch insoweit kein Unterschied zwischen den Bevollmächtigten und deren Stellvertretern. Für die von dir erwähnten preußischen Bevollmächtigten sagt Art. 63 WRV: „Jedoch wird die Hälfte der preußischen Stimmen nach Maßgabe eines Landesgesetzes von den preußischen Provinzialverwaltungen bestellt.“ Das sehe ich nicht als Wahl von Abgeordneten an. Gruß --Malabon (Diskussion) 19:01, 4. Jan. 2015 (CET)Beantworten