Kategorie Diskussion:Strafvollstreckungsrecht

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von PM3
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@Stechlin: Die Kategorie:Strafvollstreckungsrecht (Deutschland) ist unter Kategorie:Öffentliches Recht (Deutschland) eingeordnet. Warum soll das bei der Kategorie:Strafvollstreckungsrecht anders gehandhabt werden [1]? --PM3 15:39, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Du siehst mich etwas irritiert: ich habe gerade eben nachgesehen: die Kategorie:Strafvollstreckungsrecht (Deutschland) steht ausschließlich in der [[:Kategorie:Strafprozessrecht (Deutschland)], auch in der Kategorie:Öffentliches Recht (Deutschland) sehe ich keine Kategorie:Strafvollstreckungsrecht (Deutschland) als Unterkategorie, sondern nur die Kategorie:Gerichtsverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht (Deutschland), die Kategorie:Rechtspflege (Bundeswehr), die Kategorie:Sozialrecht (Deutschland), die Kategorie:Staatsrecht (Deutschland) und die Kategorie:Verwaltungsrecht (Deutschland).
Vielleicht habe ich zu lange vor dem Rechner gesessen, aber magst Du Deine Aussage noch einmal überprüfen? -- Stechlin (Diskussion) 16:16, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten


(Anmerkung: Ich wollte die Kategorie in die Kategorie:Strafrecht einordnen, hatte aber die eckigen Klammern vergessen. Da sie dort jedenfalls richtiger ist, als in der Kategorie:Recht, habe ich mir erlaubt, das jetzt so zu ändern: zur Kategorie:Öffentliches Recht darf ich grundlegend noch folgendes anmerken: "Begrifflich" ist das Strafrecht Teil des öffentlichen Rechts, gleichgültig, welche Theorie zur Abgrenzung von öffentlichem Recht und Privatrecht man zu Grunde legt. Das ist auch weitgehend unbestritten. Letztlich aus eher traditionellen Gründen wird das Strafrecht aber in der Rechtswissenschaft als eigenständige Materie geführt. Ich hielte es für zweckmäßig, wenn wir dieser Übung auch im WP-Bereich folgen. Man kann das sicherlich anders sehen; dann solte eine entsprechende Änderung aber - wovon Du ja wohl auch ausgehst - einheitlich erfolgen und meiner Meinung nach vorher im Fachbereich besprochen werden.) -- Stechlin (Diskussion) 16:22, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Aber mir ging's nur darum dass die Kat. überhaupt eingeordnet ist. Das Rechts-Kategoriesystem ist dermaßen inkonsistent mit dem gesamten restlichen Kategoriesystem, dass die eine oder andere zusätzliche Inkonsistenz nicht der Rede wert ist. --PM3 16:54, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten