Kategorie Diskussion:Versicherungsrecht

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Allgemeine Bedingungen für die Baubestandsversicherung[Quelltext bearbeiten]

ABBV 2008


Immer mehr Infrastrukturprojekte wie Straßen, Tunnel und Brücken werden von privaten Investoren vorfinanziert und gebaut. Diese PPP-Projekte (Public Private Partnership) verlangen einen entsprechenden Versicherungsschutz zur Absicherung der Kredite, bis diese durch Einnahmen – z. B. Maut – abgelöst sind. Diese Entwicklung im Bereich der Infrastrukturprojekte war ausschlaggebend für die Schaffung der neuen unverbindlichen Musterbedingungen durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, GDV e.V.

Die Baubestandsversicherung ist eine Sachversicherung für Tief- und Ingenieurbauten (einschließlich der technischen Ausrüstung) sowie dafür zugehörige Hochbauten.

Die Baubestandsversicherung leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden an versicherten Sachen. Es handelt sich wie bei allen Sparten der Technischen Versicherungszweige um eine Allgefahrendeckung mit definiertem, also abschließend formuliertem Katalog von Ausschlüssen.

Das Risiko Terror wird grundsätzlich ausgeschlossen, da es sich hierbei um ein Deckungskonzept für Risiken handelt, die über 25 Mio. € liegen.


Zu den ABBV 2008 wurden folgende unverbindliche Musterklauseln entwickelt:

Innere Unruhen;

Streik, Aussperrung;

Radioaktive Isotope;

Angleichung der Prämien und Versicherungssummen;

Mitversicherung von Kosten zu den ABBV 2008;

Loss Payee;

Höchstentschädigungsleistung für Naturgefahren;

Mitversicherungs- und Prozessführungsklausel für die Technischen Versicherungszweige.

Musterbedingungswerk ABBV [1]

Musterklauseln zu den ABBV [2]