Kategorie Diskussion:Verwaltungsjurist

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Tabbelio
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Begriff des Juristen[Quelltext bearbeiten]

  • Absolvent eines Rechtsstudiums:
    • des staatlichen oder auch kirchlichen/religiösen Rechts?
    • Absolvent eines Studiums, wobei Recht eines der (zwei?) (zb Rechts- und Kameralwissenschaften [1]) oder drei Fächer ist (Jura an zahlreichen Universitäten im Nebenfach eines Bachelor-, und Master- sowie Magisterstudiengangs als „Teilgebiete des Rechts“ gewählt werden. In der Regel schließt das Nebenfachstudium mit einer Klausur und/oder einer halbstündigen, mündlichen Prüfung ab, siehe Juristenausbildung_in_Deutschland)
  • Person in einer juristischen Position? (zB Richter waren im Mittelalter nicht nur Absolventen des Jurastudiums)
  • auch Person, die das Recht 1-2-3-4-5-6 Jahre studiert (und nicht abgeschlossen) hat? --Tabbelio (Diskussion) 12:27, 7. Mär. 2016 (CET)Beantworten
  • auch Person, die das Recht studierte, beim Studium in der Verwaltung arbeitete, aber nach dem abgeschlossen Rechtsstudium nicht mehr in der Verwaltung tätig war? --Tabbelio (Diskussion) 12:27, 7. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Was ist Verwaltung[Quelltext bearbeiten]

  • Staatsdienst
  • Kommunaldienst
  • Kirchendienst auch?

Rechtsverhältnisse einer Person: