Kategorie Diskussion:Zeuge in den Nürnberger Prozessen

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Minderbinder in Abschnitt Zeugenstand
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Zeugenstand[Quelltext bearbeiten]

nicht alle Zeugen (Zeugen der Anklage oder Zeugen der Verteidigung) wurden im Zeugenstand persönlich verhört, sondern es wurde ihr Affidavit herangezogen und zu den Akten gegeben, zum Teil daraus verlesen. Im „Zeugengefängnis“ in Nürnberg (oder Dachau) waren auch Zeugen interniert, deren Affidavit nicht in die Prozessakten einging. --Goesseln 12:19, 26. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis, ich habe das klargestellt. Ein Affidavit ist eine schriftliche, eidesstattliche Erklärung, die für einen Prozess gemacht wird. Eine gewisse Grauzone wird es geben. Allerdings sollte z.B. Tatjana Nikolajewna Sawitschewa nicht als Zeugin kategorisiert werden, auch wenn ein Schriftstück aus ihrer Hand Beweisstück war. --Minderbinder 12:35, 26. Jan. 2010 (CET)Beantworten