Kathleen Heinrich-Reichow

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Kathleen Heinrich-Reichow (geboren 1977 in Demmin) ist eine deutsche Juristin und Richterin.

Beruflicher Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kathleen Heinrich-Reichow studierte Rechtswissenschaften in Rostock und Münster.[1]

Seit 2002 ist die Juristin Richterin in Brandenburg, seit 2012 am Sozialgericht Neuruppin. Dort ist sie unter anderem auch für Klagen gegen die Hartz-IV-Gesetze zuständig.[1] Im Juni 2021 wurde sie zur Richterin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ernannt[2].

Am 12. Dezember 2018 wurde Kathleen Heinrich-Reichow für eine zehnjährige Amtszeit auf Vorschlag der Fraktion Die Linke vom brandenburgischen Landtag zur Richterin an das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg gewählt.[3][4] Sie ist Pressesprecherin des Gerichts (Stand: September 2021).[5][6]

Heinrich-Reichow ist parteilos und fühlt sich nach eigener Aussage vielen Positionen der Linken nahe.[1]

Verfahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kathleen Heinrich-Reichow war 2020 an der Entscheidung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg beteiligt, mit der das brandenburgische Paritätsgesetz für verfassungswidrig erklärt wurde.[5][7]

Privatleben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kathleen Heinrich-Reichow lebt in Potsdam.[8]

Publikationen (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bericht über die Arbeit des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg im Jahr 2011. In: Landes- und Kommunalverwaltung (LKV), Beck Verlag 2012, S. 116

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c Sechs neue Verfassungsrichter gesucht. Abgerufen am 22. September 2021.
  2. Justizministerialblatt Brandenburg 2021, Nr. 7, S. 67
  3. Dezember 2018. Abgerufen am 22. September 2021.
  4. Antrag. Abgerufen am 22. September 2021 (englisch).
  5. a b Berliner Morgenpost - Berlin: Landesverfassungsgericht kippt Brandenburger Paritätsgesetz. 23. Oktober 2020, abgerufen am 22. September 2021 (deutsch).
  6. Impressum | Verfassungsgericht des Landes Brandenburg. Abgerufen am 22. September 2021.
  7. Paritätsgesetz verfassungswidrig. | TP-Presseagentur. Abgerufen am 22. September 2021 (deutsch).
  8. Märkisches Medienhaus: Verfassungsgericht: CDU, Linke und BVB/Freie Wähler - drei Kandidaten nominiert. In: Märkische Oderzeitung. 9. Oktober 2018, archiviert vom Original;.