Kerstin Herrmann

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Kerstin Herrmann (geboren 13. Dezember 1973) ist eine deutsche Juristin und Richterin.

Beruflicher Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kerstin Herrmann begann am 16. Februar 2004 ihre Laufbahn in der Justiz als Richterin am Arbeitsgericht Neunkirchen. Am 2. April 2013 wurde sie zur Direktorin des Arbeitsgerichts Saarlouis befördert. 2018 wurde das Gericht aufgehoben.[1]

Danach war sie ständige Vertreterin der Direktorin des zum 1. April 2018 neu gegründeten Arbeitsgerichts Saarland, seit dem 15. März 2023 ist sie Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Saarland und weiterhin Pressesprecherin der saarländischen Arbeitsgerichtsbarkeit (Stand 2024).[2][3]

Am 15. Februar 2011 wurde Kerstin Herrmann dem Landtag des Saarlandes vom Landtagspräsidium als Richterin am Verfassungsgerichtshof des Saarlandes für eine sechsjährige Amtszeit vorgeschlagen, gewählt und zwei Tage später vereidigt.[4]

Publikationen (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Mitbearbeiterin des Kommentars Wiebke Brose, Stephan Weth, Annette Volk (Hrsg.): Mutterschutzgesetz und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. u. a. 9. Auflage. C. H. Beck Verlag, 2020

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. ARBEITSGERICHTS SAARLOUIS. Abgerufen am 10. April 2021 (englisch).
  2. Saarland - Impressum. Abgerufen am 10. April 2021.
  3. Saarbrücker Zeitung: Richter bestätigen fristlosen Rauswurf beim Landesamt. 14. Oktober 2016, abgerufen am 10. April 2021.
  4. Landtag des Saarlandes, 14. Wahlperiode: Drucksache 14/406. 15. Februar 2011, abgerufen am 10. April 2021.