Kfz-Kennzeichen (St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha)

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Vorderes Kfz-Kennzeichen auf St. Helena
Zwei Regierungsfahrzeuge mit SHG-Kennzeichen
Krone auf dem Kfz-Kennzeichen des Gouverneurs

St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha verfügen, als Britisches Überseegebiet, über eigene Kfz-Kennzeichen. Die gleichberechtigten Teile des Überseegebietes St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha, das heißt St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha vergeben leicht unterschiedliche Kennzeichen.

St. Helena[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kennzeichen der Insel sind weiß mit schwarzer Schrift für das vorne anzubringende Schild und gelb mit schwarzer Schrift für hinten. Sie tragen lediglich – bis zu vier – Ziffern (z. B. 1234), Fahrzeuge der Regierung zudem den vorgesetzten Zusatz SHG (englisch St. Helena Government; z. B. SHG 1234). Das Fahrzeug des Gouverneurs zeigt eine Krone auf weißem Untergrund.[1]

Ascension[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kfz-Kennzeichen auf Ascension entsprechen denen von St. Helena, tragen jedoch den vorgesetzten Buchstaben A.

Tristan da Cunha[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kennzeichen auf Tristan da Cunha haben den vorgesetzten Zusatz TDC oder T.D.C., bis zu drei Zahlen und jeweils vorne und hinten schwarze Schrift auf weißem oder gelben Grund oder weiße Schrift auf schwarzem Grund.[2] Sie tragen zudem die Unterschrift „Remotest Inhabited Island in the World“ (zu deutsch Abgelegenste bewohnte Insel der Erde).[3]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Driving. Saint Helena Island Info. Abgerufen am 9. Februar 2016
  2. Fotos von Nummernschildern in Tristan da Cunha. Abgerufen am 9. Februar 2016
  3. Foto eines Kfz-Kennzeichens von Tristan da Cunha.@1@2Vorlage:Toter Link/tristandc.com (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Abgerufen am 7. Juni 2016.