Kirchhofrose

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Als Kirchhof-Rosen (zu Kirchhof als Synonym für Friedhof) werden Totenflecken verstanden, die bei sterbenden Menschen mit nachlassender Herzkraft bereits zu Lebzeiten auftreten.[1]

Ursächlich sind sie auf den erlahmenden Blutumlauf zurückzuführen. In der Phase der Agonie sinkt das Blut in tiefere Körperpartien ab und kann zu rosettenartigen Verfärbungen der Haut führen.[2]

Sie treten in erster Linie an den unteren Wangenanteilen und hinter den Ohren auf.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Burkhard Madea: Praxis Rechtsmedizin: Befunderhebung, Rekonstruktion, Begutachtung. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-662-09424-2, S. 35 (google.de).
  2. Prokop/Göhler, Forensische Medizin (1975) 31.