Konfitüre (Begriffsklärung)

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Als Konfitüre bezeichnet man

  • Konfitüre – ein Brotaufstrich aus mit Zucker eingekochten Früchten.
  • Konfitüre aus Milch und Zucker, siehe Milchkonfitüre
  • Eingekochtes entsprechend der frz. confire und dem lat. conficere für fertig machen, siehe Einkochen
  • Konfitfrüchte, in konzentrierter Zuckerlösung eingelegte Früchte, siehe Sladko


Siehe auch:

  • Confit – in Fett eingekochtes Fleisch
  • Konfekt – ursprünglich zusammengesetztes Arzneimittel, heute feine Zucker- und Backwaren (Confiserie), Kleingebäck
  • Marmelade – manchmal gleichbedeutend wie Konfitüre, regional aber oft unterschiedlich
  • Frucht-Gelee – Konfitüre aus Fruchtsaft und Gelierzucker
  • Früchte-Kompott – mit Zucker und Wasser eingemachtes Obst
  • Früchte-Mus – Brei oder Püree aus gekochtem Obst