Kongregation für die kirchliche Immunität

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Die Kongregation für die kirchliche Immunität (lateinisch Congregatio immunitatis, italienisch Congregazione dell’immunità ecclesiastica) war eine Kongregation der Römischen Kurie, die über die Beachtung der kirchlichen Immunität wachte.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Papst Urban VIII. begründete 1626 die Kongregation vivae vocis oraculo. Sie trat am 28. März 1626 erstmals zusammen.

Sie hatte die Aufgabe, die Verletzung von kirchlichen Zuständigkeiten und Privilegien durch weltliche Gerichte zu überprüfen und auf deren Beseitigung hinzuwirken. Die Rechte der Kongregation wurden durch die Konstitutionen Ex quo von Benedikt XIII. (8. Juni 1875), In supremo von Clemens XII. (1. Februar 1735), Officii nostri von Benedikt XIV. (15. März 1750) und Praestat Romanum Ponteficem von Clemens XIII. (27. September 1766) gestärkt und präzisiert.

Die Kongregation bestand aus einem Kardinalpräfekten, einem Sekretär, dessen Stellvertreter und neun Prälaten der Kurie.

Aufgrund des fortschreitenden Bedeutungsverlustes der kirchlichen Immunität und weil dem öffentlichen Recht Vorrang gewährt wurde, und weil sie mehr und mehr in Konkordaten geregelt wurde, beschränkte Papst Gregor XVI. im November 1831 durch eine Konstitution und am 10. November 1834 durch ein Motu proprio die Befugnisse der Kongregation.

Nach dem Tod von Filippo Maria Guidi, dem letzten Kardinalpräfekten, wurde die Kongregation von Papst Leo XIII. mit der Konzilskongregation zusammengelegt. 1908 wurde die Kongregation durch Pius X. endgültig aufgehoben.

Präfekten der Kongregation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]