Konrad von Westerhem

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Konrad von Westerhem (* im 14. Jahrhundert; † 1396) war Vizedominus und Domherr in Münster.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahre 1359 war Konrad von Westerhem Prokurator der Essener Kirche und zwei Jahre später Amtmann der Äbtissin zu Essen und Offizial in Münster. Als münsterscher Domherr findet er erstmals am 11. März 1366 urkundliche Erwähnung. 1390 wird er als Vizedominus geführt. In dieser Funktion war er Vertreter des Landesherrn. Er war Archidiakon zu Telgte und hatte diese Ämter bis zu seinem Tode inne. Sein Nachfolger im Amt als Vizedominus war Lubbert von Rodenberg.

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Das Bistum Münster 4,2. (Germania Sacra NF 17.2) Das Domstift St. Paulus zu Münster, bearbeitet von Wilhelm Kohl, herausgegeben vom Max-Planck-Institut für Geschichte, Göttingen, Verlag: Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/New York, ISBN 978-3-11-008508-2, Germania Sacra NF 17,2 Biografien der Domherren Seite 19ff. Digitalisat.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]