Konvention von Kandy

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Erste und letzte Seite des Vertragswerkes.

Die Konvention von Kandy (englisch Kandyan Convention, singhalesisch උඩරට ගිවිසුම Udarata Giwisuma) war eine Übereinkunft, die am 10. März 1815 zwischen dem Britischen Weltreich und hochrangigen Würdenträgern des Königreichs Kandy zur Absetzung des Königs Sri Vikrama Rajasinha und Abtretung des Königreichs an die britische Herrschaft.

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Sri Lanka wurden damals heftige Konflikte um die Vorherrschaft ausgetragen. Der König, ein Mitglied der Nayaks von Kandy (Kandyan Nayak Dynasty, Sinhala: මහනුවර නායක්කාරවරු, Tamil கண்டி நாயக்கர், mit süd-indischer Herkunft) stand einer mächtigen Opposition aus singhalesischen Würdenträgern gegenüber, die seine Macht einschränken wollten. Nach einem erfolgreichen Staatsstreich durch die Häuptlinge wurde der König abgesetzt, gefangen genommen, in Vellore festgesetzt und damit endete die 2358 Jahre währende selbstbestimmte Herrschaft auf der Insel. Der Vertrag ist insofern einzigartig, als er nicht vom Monarchen unterzeichnet wurde, sondern von Mitgliedern seines Hofes und anderen Würdenträgern des Königreiches. Mithin entstand die Kolonie Britisch-Ceylon.

Die Konvention erlangte eine gewisse negative Berühmtheit, als nach späteren Quellen, der buddhistische Bhikkhu Wariyapola Sri Sumangala einen Union Jack, der von den Briten aufgepflanzt worden war, in seine Gewalt brachte und darauf herumtrampelte und forderte, dass die Flagge von Kandy wenigstens so lange aufgezogen bleiben sollte, bis der Vertrag unterzeichnet war.[1]

Die Authentizität der Unterschriften der einheimischen Würdenträger wurde in neuerer Zeit in Zweifel gezogen.[2]

Unterzeichner[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Briten

Kandyer

Die Verhandlungspartner von Kandy.

Hauptpunkte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. 'Sri Wickrema Rajasinha', der 'Malabari'-König, [muss] allen Ansprüchen auf den Thron von Kandy entsagen.
  2. Der König wird als gefallen und abgesetzt erklärt und der Erbanspruch seiner Dynastie aufgehoben und ausgelöscht.
  3. Alle seine männlichen Verwandten werden von der Insel verbannt.
  4. Die Dominion wird in die Hoheit des British Empire überführt, was durch die Colonial Governors ausgeführt wird, mit Ausnahme der Adikarams, Disavas, Mohottalas, Korales, Vidanes und anderer untergeordneten Offizieren (Beamten), womit ihre Rechte, Privilegien und die Macht innerhalb ihres jeweiligen Ranges erhalten wird.
  5. Die Religion des Buddhismus wird als unverletzlich erklärt und ihre Rechte werden erhalten und geschützt.
  6. Alle Formen der körperlichen Folter und Verstümmelungen werden abgeschafft.
  7. Der Gouverneur allein kann eine Person zum Tode und allen Leiblichen Strafen verurteilen, die in Anwesenheit von accreditierten Agenten der Regierung ausgeführt werden muss.
  8. Alle zivile und bürgerliche Rechtsprechung über Menschen von Kandy soll nach den etablierten Normen und den Bräuchen des Landes angewendet werden, die Regierung behält sich selbst das Recht vor zu entscheiden, wann dies notwendig ist.
  9. Andere Posten, die nicht mit Kandy in Verbindung stehen bleibt [privilegiert wie zuvor] entsprechend dem British Law (Britischer Rechtsprechung).
  10. Die Proklamation über die Annexion der Drei und Vier Korales und von Sabaragamuwa wird zurückgenommen.
  11. Die Abgaben und Steuern werden für den König von England, sowie für die Unterhaltung der internen Einrichtungen der Insel eingesammelt.
  12. Der Gouverneur allein kann Handel und Kommerz erlauben.

Dokument[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Original des Vertrags Government of Sri Lanka (enthält Originalkopien der Konvention).

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Humphrey William Codrington: Short History of Ceylon. Asian Educational Services, Neu-Delhi 1995, ISBN 81-206-0946-8, S. 174 (books.google.com – Keine Seitenansicht).}
  • R. B. Herath: Sri Lankan Ethnic Crisis: Towards a Resolution. Trafford Publishing, Victoria, B.C. 2002, ISBN 1-55369-793-6, S. 27 (books.google.com – Keine Seitenansicht).}

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Nihal Karunaratna: Kandy, past and present, 1474-1998 A.D. Ministry of Religious and Cultural Affairs, Kandy 1999, ISBN 955-613-121-3, S. 116.
  2. Lalith Gunawardena: රටම රැවටූ උඩරට ගිවිසුම. (Memento des Originals vom 23. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.divaina.com (raṭama rævaṭū uḍaraṭa givisuma: Kandyan pact that deceived the country) Divaina, divaina.com vom 3. März 2010.