Kraftfahrrecht

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Unter Kraftfahrrecht versteht man im österreichischen Recht die Rechtsnormen über den Betrieb von Kraftfahrzeugen.

Rechtsmaterie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Kraftfahrrecht umfasst, soweit es Kraftfahrzeuge – in Abgrenzung zu sonstigen Verkehrsteilnehmern – betrifft:

Wegen dieser Zweigliederung spricht man auch von Straßenverkehrsrecht und Kraftfahrrecht als Rechtsmaterie.

Die zentralen Rechtsvorschriften sind:

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]