Kreisgericht Calbe a.d. Saale

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Das Kreisgericht Calbe a.d. Saale war von 1849 bis 1879 ein preußisches Kreisgericht mit Sitz in Calbe a.d. Saale.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die „Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximierten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte“ vom 2. Januar 1849[1] hob die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Gleichzeitig wurde das Appellationsgericht Magdeburg geschaffen, dem Kreisgerichte, darunter das Kreisgericht Calbe a.d. Saale zugeordnet waren. Sein Sprengel umfasste den Landkreis Calbe und Teile des Landkreises Wanzleben mit den Städten Aken, Barby, Calbe, Groß-Salze, Schönebeck und Staßfurt. Der Sprengel umfasste 76.291 Gerichtseingesessene. Schwurgerichtsangelegenheiten wurden beim Stadt- und Kreisgericht Magdeburg behandelt. Gerichtsdeputationen bzw. Gerichtskommissionen wurden in Groß-Salze, Aken und Staßfurt eingerichtet. Gerichtstage wurden in Barby gehalten.[2]

Mit den Reichsjustizgesetzen wurden die Gerichte im Deutschen Reich vereinheitlicht. Das Kreisgericht Calbe a.d. Saale wurde 1879 aufgehoben. Neu eingerichtet wurde nun das Amtsgericht Calbe (Saale) im Bezirk des Landgerichtes Magdeburg.

Gerichtsdeputation Groß-Salze[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Sprengel der Gerichtsdeputation Groß-Salze umfasste die Orte Groß- und Alt-Salze, Schönebeck, Beyendorf, Biere, Eggersdorf, Felgeleben mit Jackmünde, Frohse, Glinde, Gnadau und Döben, Pömmelte, Salbke mit dem Klostergut in der Kreuzhorst, Sohlen, Welsleben und Westerhüsen.

Zum 1. Januar 1852 wurde die Gerichtsdeputation Groß-Salze aufgehoben und stattdessen drei Gerichtskommissionen in Groß-Salze eingerichtet.[3] Zum 1. Dezember 1853 wurde wieder eine Gerichtsdeputation Groß-Salze eingerichtet.[4]

Die Gerichtsdeputation Groß-Salze wurde 1879 aufgehoben und das Amtsgericht Groß-Salze gebildet.

Gerichtskommission Aken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Sprengel der Gerichtskommission Aken umfasste die Orte Aken mit Amt, Klietzen, Amt, Breitenhagen und Saalborn, Chörau, Kühren, Lödderitz, Maxdorf, Mennewitz, Micheln, Rajoch und Susigke.

Die Gerichtskommission Aken wurde 1879 aufgehoben und das Amtsgericht Aken gebildet.

Gerichtskommission Staßfurth[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Sprengel der Gerichtskommission Staßfurth umfasste die Orte Staßfurth, Alt-Staßfurth, Athensleben mit Rothenförde, Atzendorf, Bisdorf, Borne und Löderburg.[5]

Die Gerichtskommission Staßfurth wurde 1879 aufgehoben und das Amtsgericht Staßfurt gebildet.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 24–26, erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)
  2. Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung, Bd. 8, 1868, S. 305, Digitalisat
  3. Bekanntmachung, Veränderungen beim Kreis-Gericht zu Gr. Salze betreffend vom 12. Dezember 1851 (Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg, S. 477 f.)
  4. Bekanntmachung, die Kreisgerichts-Commissionen zu Wolmirstedt und Gr.-Salze betreffend vom 21. November 1853 (Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg, S.440)
  5. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg, 1849, S. 93, Digitalisat