Kulturgut nationaler Bedeutung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Kulturgut nationaler Bedeutung nennt man im Denkmalschutz unbewegliches, bewegliches, und auch immaterielles Kulturgut, das auf Ebene des Gesamtstaates unter Kulturgutschutz steht. Der Begriff soll von „niederrangigeren“ Ausweisungen regionaler Bedeutung oder der Gesetzgebung einzelner Gliedstaaten oder anderer Verwaltungseinheiten abgrenzen. Als noch hochrangiger ist internationale Bedeutung anzusehen, beispielsweise Register internationaler Organisationen wie der UNESCO (UNO), in Sinne eines übernationalen gemeinsamen Erbes der gesamten Menschheit.

Abzugrenzen – aber durchaus darin enthalten – ist der Begriff des Nationaldenkmals im Sinne eines Baues als Erinnerungsort für die Idee der Nation an sich.

In einem weiteren Sinne kann der Ausdruck auch die Gesamtheit des Kulturerbes eines Staates umfassen, wie das in der Diskussion und völkerrechtlichen Regelung der Bekämpfung illegalen Handels mit Kulturgütern wie auch der Restitution von Beutekunst ein Thema ist.[1]

Internationale Schutzkategorien und Programme zu nationalem Kulturgut[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Liste von nationalen Schutzkategorien nationaler Bedeutung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Marc Weber: Unveräußerliches Kulturgut im nationalen und internationalen Rechtsverkehr. Reihe Schriften zum Kulturgüterschutz / Cultural Property Studies. Neuauflage Verlag Walter de Gruyter, 2015, ISBN 9783110864700.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Vergleiche Michael Anton: Rechtshandbuch Kulturgüterschutz und Kunstrestitutionsrecht. Band 3: Internationales Kulturgüterprivat- und Zivilverfahrensrecht. De Gruyter, Berlin / New York 2010, ISBN 9783899497267, zum Beispiel S. 875.