Landgericht Obergünzburg

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Das Landgericht Obergünzburg war ein von 1804 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Obergünzburg im heutigen Landkreis Ostallgäu. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ehemaliges Amtshaus, später Amtsgericht, 1570 als Korn- und Rathaus errichtet
Landgericht Obergünzburg auf der Special- und Administrativ-Karte vom Königreiche Bayern (1860, Gustav Wenng)

Im Jahr 1804 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Obergünzburg errichtet. Dieses kam zum neu gegründeten Illerkreis mit der Hauptstadt Kempten.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Amtsgericht Obergünzburg errichtet, dessen Sprengel deckungsgleich mit dem vorherigen Landgerichtsbezirk Obergünzburg war und somit aus den Orten Aitrang, Blöcktach, Burg, Ebersbach, Friesenried, Hopferbach, Huttenwang, Immenthal, Kraftisried, Obergünzburg, Reinhardsried, Ronsberg, Unterthingau, Untrasried und Willofs bestand.[1][2]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 391)
  2. Landgericht Obergünzburg. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1507–1514.

Koordinaten: 47° 50′ 46″ N, 10° 25′ 10,3″ O