Landgericht Rudolstadt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Landgericht Rudolstadt war 1879 bis 1952 ein deutsches Landgericht mit Sitz in Rudolstadt in Thüringen.

Aufgrund des Gerichtsverfahrensgesetzes vom 27. Januar 1877 mussten auch im heutigen Thüringen Amts- und Landgerichte gebildet waren. Da das Gebiet zu mehreren Staaten gehörte, schlossen Preußen, Sachsen-Meiningen und Schwarzburg-Rudolstadt am 17. Oktober 1878 Staatsverträge zur Bildung eines gemeinsamen Landgerichtes in Rudolstadt. Es war für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, den Meinigischen Kreis Saalfeld und den Preußischen Kreis Ziegenrück zuständig. Gleichzeitig wurde das bis dahin bestehende Kreisgericht Rudolstadt mit Schwarzburg-Rudolstädtischen Gesetz vom 1. März 1879 aufgehoben und seine Geschäfte dem neu errichteten Landgericht übertragen.

Darunter waren 14 Amtsgerichte angesiedelt, von denen 7 zu Schwarzburg-Rudolstadt gehörten.

In der Folge wurde mit Verordnung vom 4. April 1896 das Amtsgericht Kranichfeld aufgehoben und dessen Bezirk dem Amtsgericht Saalfeld zugewiesen.

Der Staatsvertrag von 1878 war auf 25 Jahre befristet und wurde 1903 verlängert. Dafür errichtete das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt in Rudolstadt einen repräsentativen Gerichtsneubau, der 1905 eingeweiht wurde.[1]

Mit der Bildung des Landes Thüringen wurde die Gerichtsorganisation 1923 angepasst.[2] Das Landgericht Rudolstadt blieb bestehen; ihm wurden nun folgende Gerichte nachgeordnet:

1949 wurde der Gerichtssprengel erneut neu gefasst.[3] Nun war das Gericht für folgende Amtsgerichte zuständig:

1952 wurden in der DDR die Landgerichte abgeschafft und Kreis- und Bezirksgerichte gebildet. Nach der Wende wurde das Landgericht Rudolstadt nicht wiedererrichtet. Die Akten des Gerichtes befinden sich im Thüringischen Staatsarchiv Rudolstadt.[4]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ulrich Hess: Geschichte der Staatsbehörden in Schwarzburg-Rudolstadt, 1994, ISBN 3-334-60503-5, S. 87–92, 107–119, 136–148, 160–151
  • Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 435–436, online

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Otto Kästner: Die Architektur deutscher Landgerichte zwischen 1900 und 1920. Inauguraldissertation der Goethe-Universität, Frankfurt am Main 2012, S. 225–236.
  2. Gesetz über die Sitze und Bezirke der ordentlichen Gerichte im Lande Thüringen vom 15. Juni 1923 (Ges.-S. S. 449)
  3. Ausführungsverordnung über die Sitze und Bezirke der Amtsgerichte im Lande Thüringen vom 16. September 1949 (Reg.Bl. I S. 55)
  4. online