Landgericht Wallerstein

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Landgericht Wallerstein war ein von 1850 bis 1862 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Wallerstein im heutigen Landkreis Donau-Ries.

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es grenzte im Süden an das Landgericht Nördlingen, im Norden an das Landgericht Oettingen, im Osten an das Landgericht Wemding und im Westen an Württemberg.

Struktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Landgericht wurde 1850 gebildet und gehörte zum Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg. Es setzte sich zusammen aus Gemeinden des Herrschaftsgerichtes Wallerstein und der Gemeinde Pfäfflingen, das vom Landgericht Nördlingen abgegeben wurde. 1852 war es 2,030 Quadratmeilen groß. Es gab 14 Gemeinden mit insgesamt 8577 Einwohnern mit 2142 Gebäuden:[1]

1862 wurde das Landgericht Wallerstein aufgelöst:

  • Baldingen, Birkhausen, Deiningen, Ehringen, Löpsingen, Munzingen, Wallerstein kamen ans Landgericht Nördlingen;
  • Dürrenzimmern, Fessenheim, Holzkirchen, Maihingen, Marktoffingen, Minderoffingen, Pfäfflingen kamen ans Landgericht Oettingen.[2]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Pleikard Joseph Stumpf, Bd. 2, S. 1029f.
  2. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 404 u. 541.