Landschaftsschutzgebiet Kulturlandschaftskomplex östlich Wenholthausen

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Das Landschaftsschutzgebiet Kulturlandschaftskomplex östlich Wenholthausen mit 93,9 ha Größe liegt im Gemeindegebiet von Eslohe. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Eslohe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG wurde als eines von 35 Landschaftsschutzgebieten vom Typ B Ortsrandlagen, Offenland- und Kulturlandschaftsschutz im Gemeindegebiet Eslohe ausgewiesen. Im Gemeindegebiet gibt es auch ein LSG vom Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz und 42 vom Typ C, Wiesentäler, Schutz bedeutsamer Extensivgrünländer. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge bzw. bis 2015 zum Naturpark Homert. Das LSG besteht aus fünf Teilflächen und geht bis an den Dorfrand.

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das LSG besteht aus Offenlandflächen mit hauptsächlich Grünland östlich von Wenholthausen. Bei der großen nördlichen Teilfläche handelt es sich um ein offenes Muldentälchen. Das LSG liegt zwischen Bergrücken an den Unter- und teils noch an den Mittelhängen. Im Grünland befinden sich vereinzelt aushagerungsfähige Grünlandbrachen, Magergrünlandbrachen und Besenginsterheiden. Im Osten des LSG liegt ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG. Das Biotop GB-4715-571 fällt unter Magerwiesen und -weiden und hat eine Fläche von 1,62 ha.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ausweisung erfolgte zur Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen und der alten landwirtschaftlichen Vorranggebiete durch Offenhaltung. Ferner wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung.

Rechtliche Vorschriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten im Gemeindegebiet besteht im LSG ein Verbot, Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahme-Genehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Eslohe besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen.

Wie in allen Landschaftsplangebieten vom Typ B und Typ C im Gemeindegebiet besteht das Gebot, das LSG durch landwirtschaftliche Nutzung oder durch Pflegemaßnahmen von einer Bewaldung freizuhalten.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Koordinaten: 51° 17′ 26,2″ N, 8° 11′ 28,6″ O

BW