Leckageschutz

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Leckageschutz umfasst alle Maßnahmen, um Schäden durch undichte Leitungssysteme, die dem Transport von Flüssigkeiten und Gasen dienen, zu verhindern oder zu begrenzen. Im engeren Sinne bezieht sich Leckageschutz auf Wasserinstallationen. Die Norm DIN 1988-200 weist auf Leckagedetektoren als Bestandteil von Leitungswasserinstallationen hin.[1]

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) hat die Norm DVGW VP 638:2004-11 „Leckagedetektoren zum Einbau in Trinkwasserinstallationen, Anforderungen und Prüfungen“ erarbeitet, die sich mit den Anforderungen an Detektoren zum Schutz vor Leitungswasserschäden beschäftigt.[2]

Leckageschutz ist durch drei Grundprinzipien gekennzeichnet:[3]

  1. Leckagen erkennen
  2. Leitungssystem absperren
  3. Alarmieren

Erkennung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verschiedene physikalische Grundprinzipien lassen sich zur Erkennung eines Leitungswasserschadens heranziehen. Es sind das:[4]

  1. Widerstandsmessungen mit Wassermeldern oder Wassersensoren
  2. Strömungsmessungen durch Turbinen, bei denen Volumen, Zeit oder Strömungsgeschwindigkeit zur Detektion dienen können
  3. Druckmessungen; hier erfolgt die Detektion eines Schadens über einen plötzlichen Druckabfall oder bei Mikroleckagen durch allmählichen Druckabfall.

Absperrung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wird ein Schadenfall erkannt, erfolgt eine Absperrung bei handelsüblichen Leckageschutzsystemen durch einen motorbetriebenen Kugelhahn oder durch ein Magnetventil.[5]

Alarmierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachdem ein Leitungswasserschaden erkannt wurde, erfolgt eine Alarmierung.[6] Diese ist über akustische, optische, elektronische Signale und über Internet möglich. Bei Anwesenheit der Nutzer kann ein Schaden auch dadurch erkannt werden, dass kein Wasser mehr entnommen werden kann. Bei Abwesenheit der Nutzer stellen Meldungen über elektronische Signale und über Internet eine wirksame Alarmierung sicher.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. DIN 1988-200
  2. DVGW VP 638
  3. Grundprinzipien des Leckageschutzes (Memento des Originals vom 27. November 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ifs-ev.org, Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V., siehe auch: Broschüre Marktübersicht Leckageschutz, Stand August 2016
  4. Erkennen eines Leitungswasserschadens (Memento des Originals vom 16. Dezember 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ifs-ev.org, Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V.
  5. Automatische Absperrung der Installation (Memento des Originals vom 27. November 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ifs-ev.org, Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V.
  6. Alarmierung bei Leitungswasserschäden (Memento des Originals vom 27. November 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ifs-ev.org, Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V.