Lex Cornelia repetundarum

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Die Lex Cornelia repetundarum war ein Strafgesetz, das Bestandteil der sullanischen Staatsrechtsreform der Jahre 82 bis 79 v. Chr. war. Gegenstand der Anordnungen war der Repetundenprozess, der Provinziale gegen ausbeuterische Statthalter vorgehen lassen konnte.[1]

Bedeutung erlangte die lex 70 v. Chr. im Verresprozess mit Cicero als Ankläger.[2] Cicero führte Klage über zurückzufordernde Gelder (de pecuniis repetundis). Der Prozess gegen den Proprätor (der drei zurückliegenden Jahre) wurde öffentlich vor der senatorisch besetzten ständigen Strafkammer geführt.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Wolfgang Kunkel mit Roland Wittmann: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik. Zweiter Abschnitt. Die Magistratur. München 1995, ISBN 3-406-33827-5 (von Wittmann vervollständigte Ausgabe des von Kunkel unvollendet nachgelassenen Werkes). S. 709.

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Cicero, pro C. Rabirio Postumo 9.
  2. Wolfgang Kunkel: Untersuchungen zur Entwicklung des römischen Kriminalverfahrens in vorsullanischer Zeit. In: Abhandlungen der Bayerischen Akademie, München 1962, S. 15, A.26.