Lex Iulia de adulteriis coercendis

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Die lex Iulia de adulteriis coercendis war ein augustäisches Strafgesetz, das Ehebruch (adulterium) und Unzucht als gewaltfreie Schändung (stuprum) zum Gegenstand hatte. Neben dem männlichen Täter wurde auch der Anstifter bestraft, sofern letzterer arglistig (dolus malus) handelte. Vergewaltigungen unterfielen hingegen dem Tatbestand der lex Iulia de vi publica et privata. In der Forschung ist streitig, ob der Inzest analog behandelt wurde, was heute mehrheitlich angenommen wird.

Eine Ehebrecherin durfte getötet werden, wenn sie von ihrem Ehemann oder Vater erwischt wurde (ius occidendi iure patris vel mariti). Voraussetzung war, dass diese patria potestas innehatten. Nach der Verurteilung wurden Teile des Vermögens eingezogen und die Ehebrecher auf je verschiedene Inseln verbannt. Wegen Ehebruchs verurteilte Frauen gingen der Rechte verlustig, wieder zu heiraten oder zu testieren. Soldaten wurden unehrenhaft aus der Armee entlassen.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]