Linde auf dem Anger in Rechtebach

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Linde auf dem Anger in Rechtebach

Linde und Dorfkirche in Rechtebach
Ort Unterhalb der Kirche von Rechtebach, einem Ortsteil der Stadt Waldkappel im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis
Bundesrepublik Deutschland
Baumart Linde
Geographische Lage 51° 6′ 56,5″ N, 9° 52′ 19,5″ OKoordinaten: 51° 6′ 56,5″ N, 9° 52′ 19,5″ O
Linde auf dem Anger in Rechtebach (Deutschland)
Linde auf dem Anger in Rechtebach (Deutschland)
Status Naturdenkmal Naturdenkmal seit 1936
Alter Mehr als 140 Jahre

Die Linde auf dem Anger in Rechtebach im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis wurde bereits in der Mitte der 1930er Jahre zu einem Naturdenkmal erklärt. Ihr Alter wird auf mehr als 140 Jahre geschätzt.[1]

Standort[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die beiden Linden auf dem Dorfanger (r) und auf der ehemaligen Gerichtsstätte (l)

Die Linde wurde auf dem Dorfplatz in unmittelbarer Nähe zur Kirche von Rechtebach gepflanzt. Kirche und Anger befinden sich in der Ortsmitte und werden von einer weitgehend erhaltenen historischen Bebauung umgeben. Das kleine Dorf, in dem im Laufe seiner Geschichte nur in den 1940er und 1950er Jahren etwas mehr als 200 Einwohner lebten, wurde erstmals um 1320 als Rettebach erwähnt, der heutige Name ist seit dem Jahr 1352 überliefert. Im Oktober 1970 wurde Rechtebach im Rahmen der hessischen Gebietsreform als Ortsteil in die Stadt Waldkappel eingegliedert.[2]

Der Dorfanger, in dessen Mitte sich die Linde erhebt, ist ein runder Platz, von etwa 9 m Durchmesser, der von einer bis zu 50 cm hohen Mauer aus Sandsteinquadern umgeben wird. Außerhalb des ummauerten Bereiches steht eine zweite, vermutlich gleichaltrige Linde ein Gerichtstisch.[3][4]

Schutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Linde auf dem Anger in Rechtebach hat in der Liste der Naturdenkmale des Werra-Meißner-Kreises die Nummer ND 636.574. Sie war einst eine von 101 Naturdenkmalen im Kreis Eschwege, die anlässlich der Neuregelung des Naturschutzes durch das Naturschutzgesetz vom 26. Juni 1935 mit der laufenden Nummer 74 in das Naturdenkmalbuch eingetragen wurde und mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen in den Stadt- und Landkreisen des Regierungsbezirks Kassel am 1. November 1936 den Schutz des Reichsnaturschutzgesetzes erhielt.[5] Als „rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfung der Natur“ wird sie auch durch das heutige Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt.[6] Die weitgehend ungestörte historische Bebauung Rechtebachs mit dem Dorfanger und der Kirche gilt dem Denkmalschutz aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als erhaltenswert.[3]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Peer Zietz in Zusammenarbeit mit Thomas Wiegand: Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler in Hessen, Werra-Meißner-Kreis I, Altkreis Eschwege. Friedr. Vieweg & Sohn, Braunschweig/Wiesbaden 1991, ISBN 3-528-06240-1, S. 414 f.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Naturdenkmal Linde auf dem Anger in Rechtebach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Dorfanger im Werra-Meißner-Kreis. In: Thomas Wiegand: Bäume aus dem Werraland. S. 165 f.
  2. Rechtebach, Werra-Meißner-Kreis. In: Historisches Ortslexikon. Website des Landesgeschichtlichen Informationssystems Hessen (LAGIS); abgerufen am 12. Mai 2023.
  3. a b Peer Zietz in Zusammenarbeit mit Thomas Wiegand: Rechtebach. In: Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Hessen. Werra-Meißner-Kreis I, Altkreis Eschwege. S. 510 f.
  4. Gerichtsplatz in Rechtebach In: Gerichtsstätten in Hessen. Website des Landesgeschichtlichen Informationssystems Hessen (LAGIS); abgerufen am 12. Mai 2023.
  5. Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen in den Stadt- und Landkreisen des Regierungsbezirks Kassel vom 21. Juli 1936. In: Beilage zum Amtsblatt der Regierung Kassel. Nr. 44 vom Sonnabend, 31. Oktober 1936.
  6. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG). § 28 Naturdenkmäler. Website des Bundesministeriums der Justiz; abgerufen am 12. Mai 2023.