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Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Stadtbezirk Langerfeld-Beyenburg

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Schildförmige Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen mit Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen, darüber in Großbuchstaben der Schriftzug „Denkmal“, oben links und rechts sowie unten mittig ein Nagel.

Die Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Stadtbezirk Langerfeld-Beyenburg enthält die denkmalgeschützten Bauwerke auf dem Gebiet des Stadtbezirks Wuppertal-Langerfeld-Beyenburg in Nordrhein-Westfalen (Stand: November 2011[Anm. 1]). Diese Baudenkmäler sind in der Denkmalliste der Stadt Wuppertal eingetragen; Grundlage für die Aufnahme ist das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW).

Der Stadtbezirk ist gegliedert in die Wohnquartiere: Langerfeld-Mitte, Rauental, Jesinghauser Straße, Hilgershöhe, Löhrerlen, Fleute, Ehrenberg, Beyenburg-Mitte und Herbringhausen.

Baudenkmäler im Wuppertaler Stadtbezirk Langerfeld-Beyenburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Langerfeld-Mitte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

siehe Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Langerfeld-Mitte

Rauental[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

siehe Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Rauental

Jesinghauser Straße[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

siehe Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Jesinghauser Straße

Hilgershöhe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

kein Baudenkmal in diesem Wohnquartier

Löhrerlen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

kein Baudenkmal in diesem Wohnquartier

Fleute[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

kein Baudenkmal in diesem Wohnquartier

Ehrenberg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

siehe Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Ehrenberg

Beyenburg-Mitte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

siehe Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Beyenburg-Mitte

Herbringhausen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

siehe Liste der Baudenkmäler im Wuppertaler Wohnquartier Herbringhausen

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Grundlage ist die Veröffentlichung des städtischen Bauressorts, die auf Basis des Denkmalschutzgesetzes vom 11. März 1980 erstmals erstellt und seither laufend ergänzt wurde.