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Liste der Bodendenkmäler in Hohenkammer

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Hohenkammer zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Hohenkammer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7535-0022 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7535-0023 BW
(Standort) Grabhügel mit Bestattungen der Hallstattzeit. D-1-7535-0024 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7535-0025 BW
(Standort) Burgstall des hohen Mittelalters. D-1-7535-0026 BW
(Standort) Körpergräber des frühen Mittelalters. D-1-7535-0027 BW
(Standort) Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7535-0029 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7535-0030 BW
(Standort) Siedlung der Bronzezeit und der Urnenfelderzeit. D-1-7535-0031 BW
(Standort) Siedlung der Bronzezeit und der Latènezeit. D-1-7535-0033 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung, u. a. des Neolithikums, der Latènezeit und der römischen Kaiserzeit. D-1-7535-0034 BW
(Standort) Brandgräber der Urnenfelderzeit sowie Siedlung der Latènezeit und der römischen Kaiserzeit. D-1-7535-0035 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7535-0036 BW
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Johannes Evangelist in Hohenkammer und ihrer Vorgängerbauten. D-1-7535-0119 BW
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich von Schloss Hohenkammer und seiner Vorgängerbauten mit zugehörigem Wirtschaftshof. D-1-7535-0121 BW
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Stephanus von Eglhausen. D-1-7535-0122 BW
(Standort) Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Kapelle in Niernsdorf und ihres Vorgängerbaus (ehemals St. Valentin). D-1-7535-0128 BW
(Standort) Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Kapelle in Wahl und ihres Vorgängerbaus (ehemals St. Colomann). D-1-7535-0130 BW
(Standort) Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Georg in Pelka. D-1-7535-0133 BW
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Sylvester in Schlipps. D-1-7535-0137 BW
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Kapelle (ehemals Filialkirche) St. Margaretha in Herschenhofen und ihrer Vorgängerbauten. D-1-7535-0139 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7535-0140 BW
(Standort) Verebneter Turmhügel des hohen Mittelalters. D-1-7535-0141 BW

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Baudenkmäler in Hohenkammer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien