Liste der Körperschaften des öffentlichen Rechts im Deutschen Reich (1933–1945)

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Im Zuge der Gleichschaltung des Staates, der NSDAP und weiter Bereiche der Gesellschaft im NS-Staat kam es zu einer Vermengung staatlicher Strukturen und solcher, die außerhalb dieses Zeitraums, typischerweise dem Privatrecht zugeordnet werden. Den hierbei geschaffenen Organisationseinheiten wurde häufig der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts eingeräumt.

Rechtsfolgen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diese Gegebenheiten sind nicht nur von unmittelbarer historischer Bedeutung. Sie haben unter anderem auch Bedeutung im Hinblick auf die Rechtsnachfolge und auf das Urheberrecht. Hinsichtlich § 134 Urhebergesetz und Normen aus vorkonstitutionellem Recht, wie beispielsweise dem KUG[1] und dem LUG, kann sich hieraus eine andere Berechnung der Schutzdauer von Werken derartiger juristischen Personen ergeben.

Liste[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch: Kategorie:Nebenorganisation der NSDAP

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. §5 KUG Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die als Herausgeber ein Werk erscheine lassen, das den Namen des Urhebers nicht angibt, werden, wenn nicht ein anderes vereinbart ist, als Urheber des Werkes angesehen. (Memento vom 31. Dezember 2012 im Internet Archive)
  2. Gesetz zur Sicherung von Einheit von Staat und Partei vom 1. Dezember 1933 RGBl. I, S. 1016
  3. RGBl. Jg. 1937, Teil 1, S. 529 - Erlaß des Führers und Reichskanzlers über das Nationalsozialistische Fliegerkorps vom 17. April 1937
  4. Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 RGBl. I, S. 661 (§§ 1 und 2)
  5. Reichsärzteordnung vom 14. Dezember 1935 RGBl. I, S. 1433 (1435) (§ 20)
  6. Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Errichtung der deutschen Film-Akademie vom 18. März 1938
  7. Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Reichsakademie für Leibesübungen vom 7. April 1937
  8. Erlaß über die Errichtung des Reichssportamtes vom 23. April 1936
  9. Erlaß des Führers und Reichskanzlers über den Nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen vom 21. Dezember 1938
  10. siehe auch Durchführungsbestimmungen zum Erlaß des Führers und Reichskanzlers über den Nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen vom 15. Mai 1939 des Reichssportführers