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Liste der Kulturdenkmale in Fredeburg

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In der Liste der Kulturdenkmale in Fredeburg sind alle Kulturdenkmale der schleswig-holsteinischen Gemeinde Fredeburg (Kreis Herzogtum Lauenburg) aufgelistet (Stand: 25. März 2024)[Anm. 1].

Legende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den Spalten befinden sich folgende Informationen:

  • Objekt-ID: die Nummer des Kulturdenkmales
  • Lage: die Adresse des Kulturdenkmales und die geographischen Koordinaten. Kartenansicht, um Koordinaten zu setzen. In der Kartenansicht sind Kulturdenkmale ohne Koordinaten mit einem roten Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Kulturdenkmale ohne Bild sind mit einem blauen Marker gekennzeichnet, Kulturdenkmale mit Bild mit einem grünen Marker.
  • Offizielle Bezeichnung: Bezeichnung des Kulturdenkmales
  • Beschreibung: die Beschreibung des Kulturdenkmales
  • Bild: ein Bild des Kulturdenkmales

Bauliche Anlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Objekt-ID Lage Offizielle Bezeichnung Beschreibung Bild
9998
Wikidata
Am Wald
(53° 39′ 59″ N, 10° 44′ 3″ O)
Dreifeldbogenbrücke Die als „Weiße Brücke“ bezeichnete Dreifeldbogenbrücke befindet sich in der Fredeburger Horst. Die Brücke überquert zwischen den Bahnhöfen Schmilau und Ratzeburg die in diesem Abschnitt stillgelegte Bahnstrecke Hagenow Land–Bad Oldesloe. Alteintragung (Aktualisierung vorgesehen)
  • Begründung: geschichtlich, wissenschaftlich, künstlerisch, technisch, Kulturlandschaft prägend
  • Schutzumfang: gesamtes Objekt
  • Denkmaltyp: Bauliche Anlage
DreifeldbogenbrückeFotos hochladen

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Kulturdenkmale in Fredeburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Quelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es sich gegenwärtig um ein eingetragenes Denkmal handelt oder nicht. Eine verbindliche Auskunft erteilt das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein.