Liste von Herrschaften in der Niederlausitz

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Die Liste von Herrschaften in der Niederlausitz enthält Herrschaftsgebiete in der Niederlausitz vom Mittelalter bis zur Neuzeit.

Die Niederlausitz war in zahlreiche kleine Herrschaften gegliedert, die teilweise bis 1945 fortbestanden.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Spätestens seit dem 13. Jahrhundert gab es Herrschaften in der Niederlausitz, die besondere Rechte wie das Lehnsrecht und eine eigene Gerichtsbarkeit ausübten. Diese waren zuerst Cottbus, Sorau und Storkow. In den folgenden Jahrhunderten kamen weitere Herrschaften hinzu. Seit dem 15. Jahrhundert waren diese als eigener Stand, der Herrenkurie, im Landtag vertreten. 1449 wurden als Herrschaften genannt: Forst, Sorau, Spremberg, Sonnewalde, Straupitz, Lieberose, Cottbus, Schenkendorf, Teupitz und Zossen.[1]

Einige wurden in der Folgezeit von den Landesherren erworben und verloren ihren besonderen Status oder gelangten unter brandenburgische Lehnshoheit (Storkow, Zossen, Teupitz). Seit 1669 galten als Herrschaften im Niederlausitzer Landtag: Neuzelle, Dobrilugk, Friedland und Schenkendorf, sowie Forst-Pförten, Sorau, Spremberg, Leuthen, Sonnewalde, Drehna, Straupitz, Lieberose, Lübbenau und Amtitz.[2] Diese Einteilung galt bis in das 19. Jahrhundert.

Nach dem Übergang der Niederlausitz an das Königreich Preußen 1815 verloren die Standesherrschaften allmählich ihre herausgehobenen Status und Rechte, vor allem die eigene Gerichtsbarkeit an die kommunalen Ämter. Gleichwohl blieben traditionelle Strukturen teilweise bis 1945 bestehen.

Herrschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Herrschaften in der Niederlausitz bestanden

Geistliche oder ehemalige geistliche Herrschaften

Weitere Herrschaften

Einige weitere Grundbesitze bezeichneten sich ebenfalls als Herrschaften, übten aber keine besonderen eigenen Rechte aus und wurden von den Niederlausitzer Verwaltungen und Landtagen nicht als solche anerkannt.

Die Städte Calau, Guben, Lübben und Luckau bildeten nie eigene Herrschaften und blieben immer landesunmittelbar.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Rudolf Lehmann: Die Herrschaften in der Niederlausitz. Untersuchungen zur Entstehung und Geschichte. Böhlau, Köln und Graz 1966 (= Mitteldeutsche Forschungen, Band 40) (Digitalisat)

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Lehmann, Herrschaften, S. 92
  2. Lehmann, Herrschaften, S. 93