Lochscheibe

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Eine Lochscheibe ist eine Scheibe mit mindestens einem oder mehreren Durchbrüchen, die verschieden angeordnet und verschieden geformt sein können (zum Beispiel kreisrund, nierenförmige oder Langlöcher).[1][2][3][4]

Anwendungsgebiete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Konzentrische Lochscheiben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lochscheiben mit einer einzigen konzentrischen Bohrung werden zum Beispiel für folgende Zwecke eingesetzt:

Lochscheiben mit mehreren Löchern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lochscheiben mit mehreren Löchern werden vielfältig in Geräten eingesetzt:

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • DIN 7527, Teil 2: Schmiedestücke aus Stahl Bearbeitungszugaben und zulässige Abweichungen für freiformgeschmiedete Lochscheiben
  • DIN EN 12728:2000-01: Grenzflächenaktive Stoffe – Bestimmung des Schäumvermögens – Lochscheiben-Schlagverfahren

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Patent EP0615073B1: Kombination aus Schraubenmutter und Lochscheibe. Angemeldet am 12. März 1993, veröffentlicht am 13. Dezember 1995, Anmelder: Abu-Plast Kunststoffbetriebe GmbH, Erfinder: Hilmar Bauer.
  2. Patent EP1184565B1: Lochscheibe, insbesondere für Einspritzventile und Verfahren zur Herstellung einer Lochscheibe. Angemeldet am 23. März 1996, veröffentlicht am 4. Januar 2006, Anmelder: Robert Bosch GmbH, Erfinder: Stefan Arndt et al.
  3. Patent DE102009005929B4: Schneidwerk, insbesondere für einen Fleischwolf. Angemeldet am 19. Januar 2009, veröffentlicht am 28. Juni 2018, Anmelder: Maschinenfabrik Laska Gesellschaft m.b.H, Erfinder: Michael Laus.
  4. Patent DE102015203790B4: Halbfeste, plastische und plastoelastische biologische Rohstoffe fein zerkleinernde und/oder emulgierende Einrichtung. Angemeldet am 3. März 2015, veröffentlicht am 14. Juli 2022, Anmelder: Hochschule Anhalt, Erfinder: Wolfram Schnäckel et al.