Mühlhäuser Reichsrechtsbuch

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Mühlhäuser Reichsrechtsbuch ist ein Rechtsbuch, das zwischen 1224 und 1230[1] vermutlich von einem Angehörigen der Mühlhausener Reichsministerialität verfasst wurde.

Geschichte und Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es diente der Rechtsvereinheitlichung in der späteren Reichsstadt Mühlhausen in Thüringen. In 49 Kapiteln werden in deutscher Sprache das für alle Stadtbewohner gleichermaßen geltende Strafrecht, das Wirtschafts-, Erbschafts- und Familienrecht sowie das Flur- und Bürgerrecht und die Gerichtsverfassung, etwa die jährliche Einsetzung eines Heimbürgen, behandelt.[2] Zusammen mit dem Schwaben- und dem Sachsenspiegel gehört das Mühlhäuser Rechtsbuch zu den ältesten Rechtsbüchern des deutschen Mittelalters.[3][4]

Das Mühlhäuser Reichsrechtsbuch war auch für die Reichsstadt Nordhausen und die Stadt Eschwege von Bedeutung.

Die Urschrift ist nicht mehr vorhanden. Die beiden erhaltenen Abschriften werden auf ca. 1270 und ca. 1300 datiert. Eine Abschrift befindet sich im Mühlhäuser Stadtarchiv,[5] die andere im Stadtarchiv Nordhausen.[6]

1923 wurde das Mühlhäuser Reichsrechtsbuch von Herbert Meyer aus der altmitteldeutschen Sprache ins Hochdeutsche übersetzt und veröffentlicht.[7] Meyer führt das Mühlhäuser Reichsrechtsbuch auf das Fränkische Recht zurück.[8]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Das Mühlhäuser Reichsrechtsbuch aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts. Deutschlands ältestes Rechtsbuch nach den altmittelalterlichen Handschriften, herausgegeben, eingeleitet und übersetzt von Herbert Meyer. 2., verbesserte Ausgabe. Weimar: Böhlau: 1934; 3. Aufl. 1936. Nachdrucke: Leipzig: Zentralantiquariat der DDR, 1969. Und: Köln; Graz: Böhlau, 1969.
  • Herbert Meyer: Das Mühlhäuser Reichsrechtsbuch und die deutsche Stadtrechtsgeschichte, Hansische Geschichtsblätter, 59, 1934, S. 3–27
  • Hans Patze: Zum ältesten Rechtsbuch der Reichsstadt Mühlhausen/Th. aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts, Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands, 9/10, 1961, S. 59–126
  • Georg Adenauer: Das Ehe- und Familienrecht im Mühlhäuser Reichsrechtsbuch, Univ.-Diss. Bonn, 1963

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. P. Bühner: Mühlhausen – die Burg, die Grafen von Gleichen und das Reichsrechtsbuch. Neue Überlegungen zur Verfassungsgeschichte Mühlhausens in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts und zur Datierung des so genannten Mühlhäuser Reichsrechtsbuches, Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte und Alterthumskunde, 61, 2007, S. 59–98 (Datierung nach 1231)
  2. Bayerische Akademie der Wissenschaften: Rechtsbuch, Mühlhäuser Repertorium "Geschichtsquellen des deutschen Mittelalters, Stand: 6. September 2012
  3. Günter Körner: Das mühlhäuser Reichsrechtsbuch Blogspot-Seite "Mühlhausen - Geschichte und mehr", 1. August 2010
  4. D. Pötschke: Neues zu einem alten Streit: Was ist älter – der Sachsenspiegel oder das Mühlhäuser Rechtsbuch nach des Reiches Recht? Überlegungen zur Nordhäuser Handschrift des Mühlhäuser Rechtsbuches, Beiträge zur Geschichte aus Stadt und Kreis Nordhausen, 27, 2002, S. 162–169
  5. 1 O/T 8 c Nr. 1 a saec. xiii
  6. II Na, 6 saec. xiii
  7. Herbert Meyer: Das Mühlhäuser Reichsrechtsbuch aus dem Anfang des dreizehnten Jahrhunderts, Weimar 1923
  8. K. A. Eckhardt: Die Entstehungszeit des Mühlhäuser Reichsrechtsbuches, Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 15, 1959, S. 441–463. Digitalisat im Deutschen Digitalen Zeitschriftenarchiv