Maria Schwarz (Juristin)

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Maria Schwarz (geboren 12. Mai 1906; gestorben 1992) war eine deutsche Juristin. Sie war von 1957 bis 1974 Richterin am Bundessozialgericht in Kassel, ab 1970 Vorsitzende Richterin dort.

Beruflicher Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unmittelbar nach der Gründung des Bundessozialgerichts wurde Maria Schwarz dort am 30. Juli 1957 zur Richterin berufen und war damals die einzige Frau in diesem Amt.[1] Am 22. Dezember 1970 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin befördert. Dieses Amt übte sie bis zum 31. Mai 1974 aus.

Ämter und Mitgliedschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auszeichnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Lore Maria Peschel-Gutzeit: Was hat sich durch das Eintreten von Richterinnen in der Justiz verändert? In: Der Präsident des Kammergerichts (Hrsg.): Jubiläumsschrift - 550 Jahre Kammergericht. Berlin August 2018, S. 405–418;407.
  2. 55 Jahre Bundesvorstände - PDF Kostenfreier Download. Abgerufen am 29. Mai 2022.