Messkorn

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Das Messkorn ist eine kirchliche Einnahme, die im Rahmen des Missaticums, der Kornbitte, von den Höfen und Pfarreiangehörigen an die Pfarrei alljährlich abgeführt wurde. Sie erfolgte als Abgabe von Getreide, war aber auch in Form von Geld ablösbar.[1]

Ein Messkornregister aus dem 13. Jahrhundert ist in Menslage erhalten, in Bochum aus dem Jahre 1513.[2]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Art. Meßkorn. In: Deutsche Rechtswörterbuch (DRW), Band 9: Mahlgericht bis Notrust. Böhlau, Weimar 1996, ISBN 3-7400-0980-2, Sp 578 (Digitalisat).
  2. Günter Höfken: Ein Messkornregister aus dem Jahre 1513. – bochum.de (Memento des Originals vom 27. Juni 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bochum.de