Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA)
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Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind die verbindliche Vorgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Kreditinstituten. Sie wurden von der BaFin mit Rundschreiben 18/2005 vom 20. Dezember 2005 veröffentlicht und zuletzt mit Rundschreiben 05/2007 vom 30. Oktober 2007 neu gefasst. Bei dieser Gelegenheit wurden sie vor allem um neue Outsourcing-Regelungen ergänzt.
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Rundschreiben 05/2007 Mindestanforderungen an das Risikomanagement |
| Kurztitel: | Mindestanforderungen an das Risikomanagement |
| Abkürzung: | MaRisk |
| Art: | Verwaltungsanweisung |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
| FNA: | - |
| Ursprüngliche Fassung vom: | 20. Dezember 2005 |
| Inkrafttreten am: | 20. Dezember 2005 |
| Letzte Neufassung vom: | 30. Oktober 2007 |
| Inkrafttreten der Neufassung am: |
30. Oktober 2007 |
| Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. | |
Die MaRisk konkretisieren den § 25a KWG und sind die Umsetzung der bankaufsichtlichen Überprüfungsprozesse für die in Basel II geregelten Eigenkapitalvorschriften in deutsches Recht (sogenannte „zweite Säule“ von Basel II). S
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Aufbau der MaRisk
Das MaRisk-Rundschreiben ist modular strukturiert: Im allgemeinen Teil (Modul AT) befinden sich grundsätzliche Prinzipien für die Ausgestaltung des Risikomanagements. Im besonderen Teil (Modul BT) sind spezifische Anforderungen an die Organisation bzw. die Prozesse für das Management und Controlling von Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken sowie operationellen Risiken niedergelegt. Außerdem werden dort Rahmen für das Outsourcing und die Ausgestaltung der internen Revision vorgegeben.
[Bearbeiten] Historische Entwicklung
Hauptartikel: Mindestanforderungen
Die MaRisk sind der zentrale Baustein in der Weiterentwicklung der qualitativen Bankenaufsicht, deren Entwicklung 1975 mit den Mindestanforderungen für bankinterne Kontrollmaßnahmen bei Devisengeschäften begann.[1] Entscheidende Änderung ist dabei der ganzheitliche Ansatz, der die bisherige Regelungen für Teilbereiche ablöst. Dies betrifft insbesondere Strategien, Risikotragfähigkeit, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken. Die Regelungen der MaH und MaK bleiben dabei i. W. erhalten, die Anforderungen sind wie bisher vom Geschäftsumfang abhängig (Grundsatz der Proportionalität).[2]
In den MaRisk hat die BaFin als Aufsichtsbehörde zur Konkretisierung des § 25a KWG die bis dahin gültigen
- Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH)
- Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der internen Revision (MaIR)
- Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK)
konsolidiert, aktualisiert und ergänzt.
Sämtliche aus den MaH, MaIR und MaK in die MaRisk überführten Anforderungen galten zwar mit sofortiger Wirkung. Neu hinzugekommene Anforderungen mussten jedoch erst mit Inkrafttreten von Basel II zum 1. Januar 2007 umgesetzt werden. Instituten, die das Wahlrecht gemäß Art. 152 Abs. 7 CRD in Anspruch nehmen, erlauben die EU-rechtlichen Vorgaben einen Anwendungsaufschub von Basel II bis zum 1. Januar 2008. Die BaFin hat im Einführungsschreiben der MaRisk zugesichert, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf Maßnahmen auf der Grundlage des § 25a KWG bis zum 1. Januar 2008 zu verzichten.
[Bearbeiten] Weiterentwicklung der MaRisk
Auf Grund des prinzipienorientierten Ansatzes der MaRisk wird über deren grundsätzlichen Regelungen hinaus derzeit kein Regelungsbedarf mehr gesehen. Zur Diskussion von Auslegungs- und Anwendungsfragen in der Praxis tagt in etwa vierteljährlichen Abständen das sog. Fachgremium MaRisk. Dieses setzt sich aus Vertretern der BaFin und der jeweiligen Bankenverbände zusammen. Dort werden Vorschläge zu Anpassungen diskutiert. Bei Annahme durch die BaFin wird eine angepasste Formulierung der MaRisk vorgenommen. Die Protokolle und Änderungsentwürfe (Arbeitsversionen) werden im Internet veröffentlicht.
[Bearbeiten] Literatur
- Axel Becker, Walter Gruber, Dirk Wohlert (Hrsg.): Handbuch MaRisk. Mindestanforderungen an das Risikomanagement in der Bankpraxis. Fritz Knapp Verlag, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-8314-0777-0
- Ralf Hannemann, Andreas Schneider, Ludger Hanenberg: Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2008, 2. Auflage, ISBN 978-3-7910-2785-2
- Carl Th. Samm, Axel Kokemoor (Hrsg.): Gesetz über das Kreditwesen (KWG). C.F. Müller Verlag, Heidelberg. Kommentar in Loseblattsammlung, 129. Aktualisierung Februar 2008, ISBN 978-3-8114-5670-9
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Wolfgang Stützle: Der Prozess der Weiterentwicklung der Mindestanforderungen (MaH, MaIR, MaK) zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement. In Becker, Gruber, Wohlert (Hrsg.): Handbuch MaRisk.
- ↑ Dirk Wohlert: MaRisk versus MaH/MaK. In Becker, Gruber, Wohlert (Hrsg.): Handbuch MaRisk.
[Bearbeiten] Weblinks
- MaRisk-Fachgremium auf der Homepage der Deutschen Bundesbank
- MaRisk-Fachgremium auf der Homepage der BaFin
- MaRisk-Leitfaden, umfangreicher Interpretationsleitfaden der Sparkassen-Finanzgruppe zu den MaRisk
- Synopse (PDF, 2,1 MB), Vergleich der Änderungen zwischen MaH/MaK/MaIR und MaRisk des Bundesverbandes öffentlicher Banken
- MaRisk Homepage von Deloitte mit einem Whitepaper (PDF, 0,3 MB) zu den MaRisk.
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