Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus

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Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und für Demokratieentwicklung entstand aufgrund der rechtsextremen Übergriffe zu Beginn der 1990er Jahre. Sie unterstützt und aktiviert deutschlandweit engagierte Menschen, Vereine und Verbände, Initiativen und Netzwerke, Bildungseinrichtungen und Gewerkschaften, Gewerbetreibende, Politik und Verwaltung mit dem Ziel, eine demokratische Kultur zu stärken. Mobile Beratungsteams (MBTs) beraten bei konkreten rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Vorfällen und begleiten die längerfristige Auseinandersetzung mit diesen Phänomenen. Die Benennung ist regional unterschiedlich. Die Teams heißen je nach Bundesland auch Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR), Regionales Beratungsteam, Regionale Beratungsstelle, Erstkontaktstelle, Regionalzentrum für demokratische Kultur oder Beratungsknoten. Aufgrund der gemeinsamen fachlichen Standards soll hier aber die Bezeichnung Mobiles Beratungsteam (MBT) benutzt werden.

Neben der Beratungsarbeit und Prozessbegleitung unterstützen MBTs im Rahmen der Qualifizierung und Begleitung Multiplikatoren und Engagierte durch Angebote der politischen Bildung, etwa in Form von Fort- und Weiterbildungen oder thematischen Workshops. Der Ansatz Mobiler Beratung zeichnet sich durch eine menschenrechtsorientierte Haltung[1] und den Leitgedanken der Demokratischen Kultur aus; diese sind zugleich ein Gegenentwurf zu Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus und anderen Ideologien der Ungleichwertigkeit. Mobile Beratungsteams folgen dem Prinzip der Gemeinwesenorientierung, die soziale Systeme in den Blick nimmt und Probleme in ihren Kontexten betrachtet.[2]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gesellschaftlicher Kontext und Entstehung zivilgesellschaftlicher Initiativen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausgangspunkt der Initiative für mobile Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus war die Zunahme Rechter Gewalt zu Beginn der 1990er Jahre. Der Fokus lag zunächst auf Ostdeutschland. Rechtsextreme fanden dort ein gesellschaftliches Umfeld vor, das besonders geeignet für Experimente und die Erprobung neuer organisatorischer und inhaltlicher Konzepte angesehen werden kann. Rechtsextremen gelang es, sich lokal zu verankern, Teile des öffentlichen Raums für sich zu beanspruchen und den öffentlichen Diskurs zu beeinflussen. Es bildeten sich neue Strukturen des Rechtsextremismus in Ostdeutschland heraus, die als alltagsdominante Strömungen eingeordnet werden können und die spätestens um die Jahrtausendwende den Charakter einer sozialen Bewegung annahmen.[3] Ein meist gering ausgeprägter 'zivilgesellschaftlicher Organisationsgrad' in Ostdeutschland sowie eine zunehmende, bis weit in die 'Mitte der Gesellschaft' reichende Skepsis gegenüber der Demokratie erschwerten ein wirkungsvolles und langfristig angelegtes Engagement gegen rechtsextreme Tendenzen erheblich.[1] Vor diesem Hintergrund entwickelten engagierte Initiativen den Ansatz, Rechtsextremismus auf lokaler und regionaler Ebene durch die langfristige Stärkung zivilgesellschaftlicher und demokratischer Strukturen in Ostdeutschland zu bekämpfen. Der Ideologie der Ungleichwertigkeit von Menschen, wie sie sich in Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus ausdrückt, sollte eine demokratische, gemeinwesenorientierte Kultur entgegengesetzt werden.[2]

Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus wurde 1992 durch zivilgesellschaftliche Träger im Land Brandenburg initiiert und zunächst mit einem einzelnen Team umgesetzt. 1996 wurde das im Land Brandenburg als erfolgreich eingeschätzte Konzept auf drei Mobile Beratungsteams ausgeweitet.[4] Damaliger Träger des Projekts waren die RAAs Brandenburg[5], welche nach dem Vorbild der 'Regionalen Arbeitsstellen für Ausländerfragen, Jugendarbeit und Schule' (RAAs) in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen arbeiteten. Die RAAs wirkten schwerpunktmäßig zum Thema diskriminierungsfreie und -kritische politische Kultur in Schulen und im Gemeinwesen, zur Integration türkischstämmiger Jugendlicher in Schulen sowie zur Öffnung von Schule in das Gemeinwesen mittels Jugend- und Schulsozialarbeit.[6] Der konzeptionelle Ansatz Mobiler Beratung von anlassbezogener Geh-Struktur, Gemeinwesenorientierung und partnerschaftlicher Beratung hat somit seine Ursprünge auch in konzeptionellen Überlegungen der RAAs in den alten Bundesländern.

Bundesprogramme[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„CIVITAS – initiativ gegen Rechtsextremismus in den Neuen Bundesländern“ 2001–2006: Zivilgesellschaft stärken & die Perspektive erweitern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit dem Bundesprogramm „CIVITAS – initiativ gegen Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern“ (2001–2006) wurde das Konzept der Mobilen Beratungsteams weiterentwickelt. Neben den Beratungsstellen für Betroffene antisemitischer, rassistischer und rechtsextremer Gewalt entwickelten sich die Mobilen Beratungsstellen zu einer der beiden zentralen Strukturen in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und seinen Folgen. CIVITAS wurde speziell für Ostdeutschland aufgelegt, da dort ein spezifischer Nachholbedarf an demokratischer Bildung und Kultur als Folge der Transformationsprozesse gesehen wurde.

Mit dem Bundesprogramm CIVITAS veränderte sich die konzeptionelle Ausrichtung der Mobilen Beratung grundlegend. Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Ungleichwertigkeitsvorstellungen wurden nun nicht mehr als Rand- oder Jugendphänomene interpretiert. Vielmehr wurde eine gesamtgesellschaftliche Perspektive eingenommen und die zivilgesellschaftlichen Initiativen als gesellschaftliche Kraft bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Ungleichwertigkeitsvorstellungen erkannt und gefördert. Damit standen erstmals Fragen der demokratischen Kultur in Städten, Gemeinden und Dörfern auf der Tagesordnung. Der Fokus auf Jugendarbeit und Täter*innenorienterung wurde verlassen und ersetzt durch eine gelebte demokratische Praxis als wirkungsvoller Präventions- und Interventionsansatz gegen Rechtsextremismus. Damit gewannen einerseits die Perspektiven der Betroffenen von rechtsextremen und rassistischen Anfeindungen und Übergriffen und anderseits die der Engagierten vor Ort gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Ungleichwertigkeitsvorstellungen an Bedeutung.[2]

Es zeigte sich, dass das Konzept der Beauftragung von freien Trägern mit der Beratungsleistung größtmögliche Unabhängigkeit und Erfolgsaussicht versprach. So entstand ein gut funktionierendes zivilgesellschaftliches Netzwerk aus Beratungsträgern (Mobile Beratungsteams und Opferberatungen), Netzwerkstellen (Vernetzung auf Landkreisebene) und lokalen Initiativen, das eine eigenständige Basis für die Professionalisierung von Beratungs- und Präventionsarbeit zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus darstellte.

„kompetent. Für Demokratie“ 2007–2011: Ausweitung Mobiler Beratung auf Westdeutschland und zunehmende staatliche Einflussnahme[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Folgeprogramm der Bundesregierung „kompetent. Für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ lief von 2007 bis 2010 und hatte zum Ziel, die in Ostdeutschland erfolgreich weiterentwickelten Beratungskonzepte auch auf die westdeutschen Bundesländer zu übertragen. Bereits 2003 hatte sich in Hessen das „Mobile Beratungsteam gegen Rechtsextremismus und Rassismus – für demokratische Kultur in Hessen e. V.“ als Initiative gegründet. Auch in Braunschweig existierte bereits die „Arbeitsstelle gegen Rechtsextremismus und Gewalt (ARUG)“[7]. Diese Initiative griffen der Entwicklung von Förderstrukturen vor und setzen erste konzeptionelle Schritte Mobiler Beratung mit der Übertragung von Standards und Arbeitsansätzen in Hessen und Niedersachsen um.[8]

Auch in den westdeutschen Bundesländern wurde der organisierte Rechtsextremismus als Herausforderung für Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung sowie Bedrohung für Betroffene und Engagierte systematisch unterschätzt.

Mit Kompetent. Für Demokratie fanden drei Paradigmenwechsel mit weitreichenden Folgen durch die inhaltliche und strukturelle Neuausrichtung des Bundesförderstrukturen statt:

Zum einen wurden in den Ländern wurden 'Beratungsnetzwerke' etabliert, die damit die Länderstrukturen in die Steuerung der Förderstrukturen einbanden. Das führte einerseits dazu, dass zivilgesellschaftliche Initiativen Freiheitsgrade und Unabhängigkeit in der Beratungsarbeit einbüßten, hatte aber auch zur Folge, dass zunehmend Landesprogramme etabliert wurden und die Länder sich intensiv mit der Bekämpfung von Rechtsextremismus auseinandersetzen. Das Programm „kompetent.“ war über Landeskoordinierungsstellen an die jeweiligen Landesregierungen angebunden. Damit verschwand in dieser Programmphase der Fokus auf die Stärkung der Zivilgesellschaft fast vollständig. Die Träger gerieten durch die staatlichen Steuerungsebenen zunehmend in die Abhängigkeit von den jeweiligen politischen Mehrheiten und thematischen Konjunkturen in den Ländern. In einigen Bundesländern wird „Mobile Beratung“ bis heute von Stellen angeboten, die in staatliche, weisungsabhängige Hierarchien eingebunden sind und sich nicht an den hier formulierten Standards der MBTs orientieren. In einigen Regionen sind konkurrierende Beratungsstrukturen entstanden.

Zum anderen erfolgte mit diesem Programm ein tiefer Eingriff in die konzeptionell Beratungsarbeit der Mobilen Teams. Beratung sollte nur noch zeitlich befristet und staatlich koordiniert durch Interventionsteams und nach Auftreten einer Krise durchgeführt werden. Die Standards wurden etwa durch den Einsatz von Honorarkräften statt professionellen Beratern unterlaufen.[2] Durch intensive fachliche Intervention der bereits etablierten Träger Mobiler Beratung und in Diskussionen mit den Landeskoordinierungsstellen und dem zuständigen Bundesministerium wurden im weiteren Programmverlauf Anpassungen vorgenommen, so dass professionelle Beratungsarbeit weiterhin gewährleistet werden konnte.

Weiterhin verschob sich der inhaltliche Fokus in dieser Programmphase von der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und anderen Ungleichwertigkeitsvorstellungen hin zu einer stark ordnungspolitisch geprägten Perspektive der Bekämpfung von „Extremismus“, was wiederum von den MBTs kritisch gesehen wurde.[2]

„Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ (2011–2014): Fokus auf Qualitätsentwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Nachfolgerprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ hatte zentral drei strukturelle Bausteine: Lokale Aktionspläne, Modellprojekte und Beratungsnetzwerke, die sich der Bekämpfung von Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus widmeten[9] und damit den inhaltlichen Fokus wieder stärker auf bearbeitbare gesellschaftlichen Bedrohungslagen lenkte. In dieser Phase der Bundesförderung lag der Schwerpunkt auf Qualitätsentwicklung in den Beratungsnetzwerken, die Stärkung staatlicher Steuerung blieb allerdings weiterhin präsent und die Teams der Mobilen Beratung mussten über Qualitätsprozesse länderspezifische Lösungen zum Erhalt der professionellen Mobilen Beratung erarbeiten. In die Leitlinien wurde der Begriff der „Erstkontaktstelle“ aufgenommen, der ein Zugeständnis an die Realität der zahlreichen Beratungsstellen der Mobilen Beratung war. Damit konnten die MBTs wieder Fälle direkt annehmen und bearbeiten und mussten nicht erste Rücksprache mit den Landeskoordinierungsstellen über die Einordnung der Anfragen halten.

„Demokratie leben!“ (2015–2019): Explizite Förderung der Mobilen Beratungsteams[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das von 2015 bis 2019 aufgelegte und in einer zweiten Förderphase bis 2024 verlängerte Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert explizit die Arbeit Mobiler Beratungsteams und geht in den Leitlinien auf die verlässliche und kompetente Beratung der Teams als dauerhafter regionaler Ansprechpartner ein.[10] Zudem wurde erstmals die „Strukturentwicklung bundeszentraler Träger“ gefördert. Aus dieser Programmsäule finanzierte sich bis Ende des Jahres 2019 auch die Arbeit des Bundesverbands Mobile Beratung e.V.[11]

Bundesverband Mobile Beratung (BMB)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Bundesverband Mobile Beratung gründete sich im Jahr 2014. Mit dem Bundesverband wurde der seit 2009 existierenden, selbstorganisierten bundesweiten Vernetzung von Mitarbeitenden in den einzelnen Mobilen Beratungsteams eine formale Struktur gegeben. Die Förderung des Vereins erfolgt aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Ziel des Bundesverbandes ist es, die Arbeit der Mobilen Beratungsteams professionell zu begleiten. Der Verband unterstützt dazu die fachliche Vernetzung der Mobilen Beratungsteams, organisiert Fachtagungen und Möglichkeiten der Weiterbildung. Zudem ist die Aufgabe des Verbands, die Arbeit der Mobilen Beratung sichtbar zu machen und sich an öffentlichen Diskursen zum Thema mit fachlicher Expertise zu beteiligen.[12]

Die aktuelle strukturelle Heterogenität der Mobilen Beratungsteams in den verschiedenen Bundesländern ist wesentlich der historischen Entwicklung innerhalb der Bundesprogramme sowie der länderspezifischen Strategien geschuldet und hat zu einer unterschiedlichen Anbindung und Ausstattung sowie zu einer Heterogenität der Beratungsansätze der im Bundesverband vertretenen Mobilen Beratungsteams geführt.

Während von den Beratern die fachliche Heterogenität, zum Beispiel mit Blick auf die Entwicklung unterschiedlicher Handlungskonzepte für ländliche und urbane Räume, eher als Chance begriffen und im Rahmen des fachlichen Austauschs nutzbar gemacht wird, stellt ihre strukturelle Heterogenität die MBTs vor enorme Herausforderungen. Um die Gemeinsamkeiten des Arbeitsansatzes der Teams in den Bundesländern trotz aller Unterschiedlichkeit fachlich zu rahmen, verständigten sich Mobile Beratungsteams aus allen Bundesländern in einem zweijährigen partizipativen Prozess auf „inhaltliche und methodische Grundsätze der Mobilen Beratung“, die im Herbst 2017 verabschiedet und publiziert und im 2. Quartal 2020 überarbeitet und erneut veröffentlicht worden sind. Ein wichtiges Ziel der Arbeit des Bundesverbandes ist die Entwicklung und Etablierung eines „Berufsfelds Mobile Beratung“ im Sinne einer Professionalisierung dieses Handlungsfeldes. Dazu bietet der Bundesverband ab September 2020 in Zusammenarbeit mit der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin einen berufsbegleitenden Zertifikatskurs „Beratung und Netzwerkarbeit im Kontext von Demokratiegefährdung und extrem rechten Orientierungen“[13] an. Weiterhin gibt es eine jährliche Modulare Fortbildung für Berufseinsteiger und erfahrene Berater, so dass in Zukunft die Qualifizierung der Mobilen Berater vergleichbar ist.[2]

Derzeit sind über 90 % aller Mobilen Beratungsteams in Deutschland im Bundesverband Mobile Beratung Mitglied und profitieren vom fachlichen Know-how ihrer Kollegen. Der Fachaustausch findet in der Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Beratung und in den zahlreichen Fach-AGs statt.

Der Bundesverband betreibt vier Regionalbüros in Berlin, Münster, Halle und eine Geschäftsstelle mit Regionalbüro in Dresden.[14]

Mobile Beratungsarbeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Inhaltliche Grundsätze[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Konzept Mobiler Beratung wird in einer heterogenen Struktur von Trägern in den 16 Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Trotz dieser Heterogenität haben sich die meisten Mobilen Beratungsteams aus allen Bundesländern auf gemeinsame Grundsätze ihrer Arbeit verständigt, die sie verbindliche Leitlinien im Rahmen der Professionalisierung des Arbeitsfeldes ansehen und zu deren Umsetzung sie sich verpflichten. Die Verständigungsprozesses zwischen den Mobilen Beratungsteams wurden zunächst ab 2001 zwischen den ostdeutschen Teams geführt, seit der Ausweitung der Förderung auf ganz Deutschland 2007 dann gemeinsam mit westdeutschen Teams im Rahmen einer Vernetzung auf Arbeitsebene. Sie wurden unmittelbar aus den Praxiserfahrungen Mobiler Berater und ihrer länderübergreifenden fachlichen Reflexionen entwickelt. Im Laufe dieser Prozesse wurden seit 2005 vier Grundlagenpapiere zum Profil, zum Selbstverständnis und zu den Qualitätsstandards Mobiler Beratung veröffentlicht. Diese Grundsätze knüpfen an die Qualitätsentwicklungsprozesse an, die in den Ländern im Rahmen des Programms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ bis 2013 entstanden.

Inhaltliche Leitgedanken sind die Förderung einer demokratischen und an Menschenrechten orientierten Kultur, die als Gegenentwurf zu einer Politik der Ungleichwertigkeit verstanden wird. Das Demokratieverständnis mobiler Beratungsstellen begründet sich historisch-normativ in Humanismus, Antifaschismus und in den universellen Menschenrechten und versteht sich als partizipativ in Abgrenzung zu ordnungspolitischen Demokratieverständnissen.[2] Mobile Beratung orientiert sich in der emanzipativen Bildungsarbeit zudem am Beutelsbacher Konsens. Mit ihrer Arbeit machen es sich mobile Beratungsstellen zur Aufgabe, Demokratische Kultur zu unterstützen, indem Beteiligung und Dialog auf der Basis von Menschenrechten und wechselseitigem Respekt gefördert werden. Eine solche demokratische Kultur wird als grundlegenden Gegenentwurf zu den Beratungsthemen Rechtsextremismus und -populismus, Rassismus, Antisemitismus und anderen Ungleichwertigkeitsvorstellungen verstanden.[2]

Mobile Beratungsstellen verstehen Demokratie als einen Entwicklungsprozess, an dem möglichst viele Menschen teilhaben können. Demokratie ist damit nie 'erreicht' – es gilt vielmehr, immer wieder darauf hin zu arbeiten und aktuelle Rahmenbedingungen kritisch zu hinterfragen. Dazu gehört auch die Unterstützung marginalisierter Gruppen und Personen gegen gesellschaftliche Diskriminierungen und bei der Stärkung ihrer Perspektiven. Daraus ergibt sich notwendigerweise eine menschenrechtsorientierte Haltung, die fester Bestandteil des Rollenverständnisses Mobiler Berater ist. Einen normativen Bezugspunkt bildet dabei die Zivilgesellschaft als Handlungsraum, in dem Menschen und Gruppen nach demokratischen Normen und Werten miteinander agieren wollen. Ohne eine solche Zivilgesellschaft ist das Konzept einer demokratischen Kultur nicht denkbar. Der Umgang mit gesellschaftlich marginalisierten Gruppen, mit Dominanz- und Unterdrückungsprozessen sowie Macht- und Herrschaftsstrukturen wird so zum Gradmesser der demokratischen Kultur. Sie hat dort Grenzen, wo universelle Menschenrechte nicht anerkannt und rassistische oder völkische Wertvorstellungen propagiert werden. Ein eingeschränktes Verständnis von Demokratie oder politische Ohnmachtserfahrungen können solche menschenfeindlichen Einstellungen begünstigen.[2]

Beratungsgegenstände: Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gegenstände Mobiler Beratung sind sowohl die Kernelemente des Rechtsextremismus und die von der extremen Rechten besetzten Themenfelder als auch – insbesondere – die Stärkung der menschenrechtsorientierten Zivilgesellschaft als Gegenkraft gegen rechtsextreme Orientierungen.

Rechtsextremismus wird von der Mobilen Beratung als kritischer Arbeitsbegriff genutzt, wohl wissend, dass er unscharf und unzureichend ist, da er gerade die „Grauzone“ zwischen manifesten, extrem rechten Einstellungen und Handlungen einerseits und den latent rassistischen Haltungen in der so genannten Mitte der Gesellschaft andererseits systematisch ausblendet. Mit Rücksicht auf unterschiedliche Forschungsperspektiven wird Rechtsextremismus von Mobiler Beratung als Sammelbegriff für antimoderne Einstellungen, Handlungen und unterschiedliche politische Strömungen verwandt, deren verbindendes Element Ungleichwertigkeitsvorstellungen sind und die nach ethnischer Homogenität von Völkern streben. Ziel rechtsextremer Orientierungen ist die Ablehnung einer liberalen Demokratie mit ihrem diskursiv-kontroversen Wertepluralismus sowie die Abschaffung grundgesetzlich geschützter Minderheitenrechte. Dabei wird das Völkische betont und die Gemeinschaft vor das Individuum gestellt. Rechtsextreme Orientierungen stehen dem Gleichheitsgebot der Menschenrechts-Deklarationen entgegen. Zentrale Elemente des Rechtsextremismus sind: Rassismus, Antisemitismus, Chauvinismus, Nationalismus, Befürwortung autoritärer Herrschaftsformen, Sozialdarwinismus, Verharmlosung des Nationalsozialismus, Sexismus und Heteronormativität.[15] Mobile Beratung basiert auf einem Verständnis von Rechtsextremismus, das menschenverachtende und anti-demokratische Einstellungen und Verhaltensweisen auch als Gegenreaktion und -bewegung zu Demokratie-Entwicklungsprozessen in den Blick nimmt. Sie bezieht sich also nicht vorrangig sozialpsychologisch auf Individuen, sondern wesentlich auf politische Strategien und gesellschaftliche Machtverhältnisse in spezifischen Sozialräumen (Regionen, Dorfgemeinschaften, Stadtteilen etc.). Daher bilden nicht nur diskriminierende Einstellungen per se den Bezugspunkt der Beratung, sondern vor allem deren Einbindung in politische Konzepte und Strategien, wie beispielsweise im Rahmen von völkischem Nationalismus und Chauvinismus.

Rechtspopulismus gehört vor diesem Hintergrund ebenfalls zum Gegenstand Mobiler Beratung. Als 'rechtspopulistisch' gelten Gruppierungen und Parteien, die den politischen Raum zwischen Rechtsliberalismus und Rechtskonservatismus auf der einen sowie Rechtsextremismus auf der anderen Seite besetzen wollen. Rechtspopulistische Parteien sind typischerweise Sammelbecken, die unterschiedliche politische Kräfte umfassen, von rechtsliberalen und rechtskonservativen bis hin zu rechtsextremen.

Zudem bezieht sich Mobile Beratung auf weitere Elemente einer Ideologie der Ungleichwertigkeit, wie sie von Wilhelm Heitmeyer als „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ (GMF) zusammengefasst werden.[16] Als GMF werden abwertende und ausgrenzende Einstellungen gegenüber Menschen aufgrund ihrer zugewiesenen Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe bezeichnet. Die unterschiedlichen GMF-Elemente weisen eine hohe Korrelation auf und treten oft in Kombination miteinander auf. Im Einzelnen sind dies: Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Islamfeindlichkeit, Etabliertenvorrechte, Abwertung von Roma und Sinti, Abwertung von Asylbewerbern, Sexismus, Homophobie, Abwertung von Menschen mit Behinderung, Abwertung von Wohnungslosen, Abwertung von Langzeitarbeitslosen. Gruppenbezogene menschenfeindliche Einstellungen zeigen sich in ausgrenzender oder gewalttätiger Handlung, der Gestaltung diskriminierender Regeln und Prozesse in Institutionen sowie dem Aufbau diskriminierender Strukturen. Diese Abwertungen und Ausgrenzungen werden nicht individuell begründet, sondern richten sich gegen Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Zugehörigkeit zu einer Gruppe.

Mobile Beratung hat den Anspruch, flexibel auf neue fachliche Herausforderungen zu reagieren, die durch die Veränderungen in den Strategien von Rechtsextremen und Rechtspopulisten entstehen, aber auch durch politische Debatten und gesellschaftliche Diskursen ausgelöst werden. So können beispielsweise nationalistische Ideologien von Teilen einer ethnisch definierten Minderheit gegen andere ethnisch definierte Minderheiten gerichtet werden. Zudem gibt es antisemitische Einstellungen und Verhaltensweisen in migrantischen Gruppen, die selbst von Rassismus betroffen sind.

Das Konzept Mobiler Beratung ist jedoch inhaltlich nicht beliebig auf andere als gesellschaftliches Problem definierte 'Extremismen' erweiterbar, auch nicht auf die in den Leitlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ genannten Phänomene „Neo-Salafismus“ und „Linke Militanz“. Auch, wenn es vor allem auf der Ebene der Ansprache und Identitätsstiftung gerade für Jugendliche und junge Erwachsene vergleichbare Mechanismen gibt, unterscheiden sich die gesellschaftlichen Kontexte, Themen, Akteure und individuellen Motivationslagen maßgeblich. Mobile Beratung hat im Laufe ihres Bestehens eine umfangreiche Expertise aufgebaut sowie tragfähige Konzepte für den Umgang mit Problemlagen und Anlässen im Kontext Rechtsextremismus erarbeitet. Solche spezifischen Arbeits- und Analyseansätze gilt es von anderen Trägern auch für andere Herausforderungen zu entwickeln.[2]

Ziele und Zielgruppen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Leitziel Mobiler Beratung ist es, Beratungsnehmern in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und anderen Ungleichwertigkeitsvorstellungen sowie für eine demokratische Alltagskultur zu unterstützen. Mobile Beratung orientiert sich dabei an den jeweiligen Kontexten sowie an den Gemeinwesen, in denen die Beratungsnehmer verortet und aktiv sind. Ausgehend von den eingebrachten Problemen und Herausforderungen versucht sie daher, in Beratungsprozessen gemeinsam und in Absprache mit lokalen Akteuren Handlungskonzepte für eine demokratische Stärkung des Gemeinwesens zu entwickeln und vorhandenen Orientierungen an Ungleichwertigkeitsvorstellungen eine lebendige, an den Menschenrechten orientierte Zivilgesellschaft entgegenzustellen. Besondere Bedeutung kommt dabei der Aktivierung unabhängigen und emanzipatorisch-kritischen Engagements, dem Empowerment von Beratungsnehmern und der Qualifizierung von Institutionen zu.

Zu ihren Zielgruppen gehören:

  • Zivilgesellschaftliche Initiativen und Netzwerke
  • (Sport-)Vereine und Verbände
  • Kommunale Politik und Verwaltung
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Bildungseinrichtungen und Schulen
  • Migrantenselbstorganisationen
  • Soziale und kulturelle Einrichtungen
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • Gewerbetreibende und Unternehmen
  • Gewerkschaften
  • Polizei
  • Landespolitik und -verwaltung
  • Journalisten
  • Einzelpersonen

Gemeinsam mit den lokalen Akteuren und ausgehend von den von ihnen formulierten Bedarfen und Problemen entwickelt Mobile Beratung Konzepte zur Stärkung demokratischer Kultur und einer an Menschenrechten orientierten Zivilgesellschaft.[2]

Methodische Grundsätze und Arbeitsweisen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die im Rahmen des Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ (2011–2014) geförderten Beratungsteams haben in ihren jeweiligen landesweiten Strukturen der „Beratungsnetzwerke“ an Qualitätsentwicklungsprozessen teilgenommen. 2013 wurden im Rahmen von Handbüchern und Selbstreports Abläufe in den Netzwerken und Vereinbarung zur konkreten Beratung festgehalten, etwa zu Zielen, Falldefinitionen und Dokumentation, aber auch zur Finanzierung, Datensicherheit, Kommunikation oder Öffentlichkeitsarbeit. Die Mobilen Beratungsteams haben sich so länderübergreifend auf methodische Grundsätze ihrer Arbeit verständigt. Diese werden ergänzt durch länderspezifische Vereinbarungen. Aus diesen Grundsätzen fordert die Mobile Beratung für sich ein, in organisatorischer und inhaltlicher Unabhängigkeit und mit einem hohen Maß an Autonomie umzusetzen, um den Blick „von außen“ in Verbindung mit der professionellen Distanz zu gewährleisten. Dazu zählt für sie auch die kontinuierliche Reflexion eigener (Un-)Abhängigkeiten.[2]

Mobile und externe Berater für Veränderungen vor Ort[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Beratung, die sozialräumliche Veränderung anregen will und an den Problemen und Ressourcen der Akteure ansetzt, muss 'an Ort und Stelle' geschehen. Aus diesem Grund setzt Mobile Beratung auf eine alltagsnahe und aufsuchende Arbeitsweise. Mobile Beratung ist ein niedrigschwelliges Angebot, das 'vor Ort' stattfindet. So verstandene 'Mobilität' setzt nicht nur die physische Präsenz der Mobilen Berater voraus (etwa durch zur Verfügung stehende PKWs), sondern auch umfassende Kenntnisse über die Gegebenheiten vor Ort sowie eine hohe Flexibilität im Umgang mit ihnen. Die Verwendung des Begriffs 'mobil' verweist auch auf die externe Perspektive, die MBTs in Beratungsprozessen einnehmen. Ausgangspunkt der Beratung ist in der Regel eine Problem- oder Bedarfsanzeige durch Beratungsnehmende und eine externe Analyse der jeweiligen Situation durch das Mobile Beratungsteam.

Anlass-, bedarfs- und ressourcenorientiertes Arbeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mobile Beratung bezieht sich in der Regel auf konkrete Problemlagen und Bedarfe der Beratungsnehmer vor Ort. Die von ihnen benannten akuten Probleme mit rechtsextremen, rassistischen oder antisemitischen Einstellungen, Gruppierungen oder Vorfällen in ihrem Umfeld oder die von ihnen benannten Bedarfe für strukturelle, konzeptionelle und inhaltliche Prozessbegleitung bestimmen den Gegenstand der Beratung durch die MBTs.

Als Ausgangspunkt zieht sich der Fallgegenstand wie ein roter Faden durch den gesamten Beratungsprozess. Dieser wird von Reflexionsphasen begleitet, um Ziele, Wahrnehmungen und Einordnungen im Verlauf ändern oder anpassen zu können. Anlässe für die Anfragen an ein MBT können (1) eindeutige Problemstellungen oder Bedarfe sein, (2) an eine klare Problemstellung oder an einen formulierten Bedarf anknüpfende Themen und Herausforderungen beinhalten oder (3) unklare oder diffuse Problemkomplexe sein (siehe unten: Idealtypischer Fallverlauf in der Beratung).

„Hilfe zur Selbsthilfe“ und Empowerment[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mobile Beratung ist eine professionelle Unterstützungsstruktur, die lokale Akteure befähigt, rechtsextreme, rassistische und antisemitische Problemlagen künftig eigenständig oder unter Einbindung lokaler Kooperationspartner zu bearbeiten. Ausgehend von der Idee, „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu leisten, werden Menschen vor Ort angeregt, sich alltäglich aktiv für demokratische Prozesse einzusetzen sowie ihr Umfeld mitzugestalten. Durch effektive und erfolgreiche Aktivitäten werden ihnen im Rahmen von Selbstermächtigungsprozessen Erfolgserlebnisse ermöglicht. Dieser Empowerment-Ansatz geht noch über die Idee der „Hilfe zur Selbsthilfe“ hinaus: Er zielt „auf die (Wieder-)Herstellung von Selbstbestimmung über die Umstände des eigenen Alltags“.[17]

Mobile Beratung strebt dabei den Aufbau lokaler Vernetzungsstrukturen in Verbindung mit der Entwicklung von Beteiligungsstrategien und der Vermittlung von Bildungsangeboten an, um die demokratische Kultur vor Ort nachhaltig zu entwickeln. Aktive, Engagierte und Verantwortliche werden ermutigt, ihre Gestaltungsspielräume zu nutzen und ihre Interessen selbstbestimmt zu vertreten. Im Sinne einer solchen Eigenständigkeit sind die Beratungsprozesse – auch wenn sie in Einzelfällen mehrere Monate oder Jahre in Anspruch nehmen können – konzeptionell immer zeitlich befristet und auf einen für beide Seiten transparenten Abschluss orientiert. Nachhaltigkeit bedeutet für die MBTs aber auch, nach Beendigung des Beratungsprozesses in Kontakt zu bleiben, langfristig im Sozialraum präsent zu sein und durch Vernetzung und Vertrauensaufbau weiterhin als kompetente Ansprechpartner wahrgenommen zu werden.

Gemeinwesenorientierung und Denken in Zusammenhängen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mobile Beratung berät von außen und nimmt soziale Systeme und ihre Kontexte unabhängig von Träger- und Verwaltungsinteressen in den Blick. Das 'Denken in Zusammenhängen' ist ein wesentliches Merkmal dieser Herangehensweise. Lebensweltorientierung[18], Gemeinwesenbezug sowie ein systemorientierter Ansatz sind dabei handlungsleitend. Die von den Beratungsnehmern eingebrachten Probleme sind so zentraler Bezugspunkt der gemeinsamen Beratungsprozesse. Der einzelne (Vor-)Fall wird nicht isoliert, sondern im Idealfall im Gesamtzusammenhang des Gemeinwesens betrachtet. Dies unterscheidet die MBTs von Beratungsangeboten, die in Verbänden oder kommunalen Strukturen angesiedelt oder daran orientiert sind, und ermöglicht eine nachhaltigere und umfassendere Problembearbeitung. Durch ihre Gemeinwesenorientierung arbeiten die MBTs gewissermaßen „quer“ zu den sozialen und politischen Strukturen. In der Regel richtet sich die Beratung zunächst an bestimmte 'Schlüsselakteure' und stellt deren Themen und Inhalte in den Mittelpunkt. Über die spezifische Herausforderung hinaus versuchen die MBTs, im Sinne der Beratungsnehmer möglichst diejenigen Akteure in Kontakt zu bringen, die zur Problemlösung einen Beitrag leisten können. Die nachhaltige Problembearbeitung setzt daher auf die Einbeziehung eines breiten Netzes lokaler Akteure in den Beratungsprozess und konzentriert sich auf das Zusammenspiel der einzelnen Netzwerkteile.

Zugänge in soziale Systeme und ins Gemeinwesen sind eine Grundlage für das Zustandekommen und Gelingen von Beratungsprozessen. Diese Zugänge müssen erarbeitet werden. Hierzu sind die MBTs in ihren Regionen vernetzt und bringen lokale Akteure in Kontakt. Sie nutzen diese langfristig aufgebauten Beziehungen zur Vermittlung von Fachinformationen und zur Sensibilisierung für Problemlagen im Themenfeld. Die Berater profitieren aber auch selbst vom Austausch, lernen die Handlungslogiken und Rollen in den jeweiligen Systemen kennen und bekommen Informationen zu rechtsextremen, aber auch zu zivilgesellschaftlichen Aktivitäten in der Region.

Moderierender Ansatz und professionelle Distanz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Beratungsprozessen müssen MBTs mit unterschiedlichen, in ihren Ansichten und Standpunkten nicht immer deckungsgleichen und reibungsarmen Akteuren zusammenarbeiten oder diese zusammenbringen. Dies erfordert von den Teams, eine ausgewogene professionelle Distanz zu allen Akteuren zu wahren und Arbeitsbündnisse mit allen potentiell Beteiligten zu ermöglichen. MBTs sind also nicht selbst Akteure oder Partei in einem Konflikt, sondern verfolgen einen moderierenden Ansatz.

Gleichwohl kann Mobile Beratung aufgrund ihres Auftrags, Selbstverständnisses und der zugrundeliegenden Menschenrechtsorientierung keine „neutrale Instanz“ sein. Wenn demokratische und menschenrechtliche Standards verletzt und Problemlagen verdrängt oder systematisch geleugnet werden, kann Mobile Beratung – in der Regel im Auftrag und in Absprache mit Beratungsnehmern – temporär die Anliegen der Betroffenen öffentlich darstellen und auf die Herstellung und Einhaltung von (Beteiligungs-)Rechten marginalisierter oder benachteiligter Gruppen hinwirken.[2]

Idealtypischer Fallablauf in der Beratung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Problemanzeige durch Einzelpersonen, Initiativen, Vereine oder Einrichtungen, die sich im Umgang mit rechtsextremen, rassistischen oder antisemitischen Vorfällen handlungsunsicher und überfordert fühlen. Auch das proaktive Zugehen eines Mobilen Beratungsteams auf Akteure im Gemeinwesen ist möglich, wenn etwa Problemlagen ignoriert oder geleugnet werden oder wenn das Beratungsangebot nicht bekannt ist.
  2. Auftragsklärung mit den anfragenden Personen oder Gruppen und die Beauftragung durch die Beratungsnehmer. Dabei muss es sich nicht unbedingt auch um die Person/Gruppe handeln, die im ersten Schritt ein Problem angezeigt hat.
  3. Gemeinsame Problemanalyse: Welche rechtsextremen, rassistischen oder antisemitischen Aktivitäten und Strukturen gibt es vor Ort? Wie positionieren sich Politik, Verwaltung und andere deutungsmächtige Akteure zu den konkreten Problemlagen? Wer engagiert sich im lokalen Umfeld für Demokratie und Menschenrechte? In dieser Phase sammelt die Mobile Beratung vor allem Informationen aus unterschiedlichen Perspektiven und knüpft Kontakte zu Akteuren, die für den Beratungsverlauf und mögliche Lösungsansätze von Bedeutung sein können.
  4. Gemeinsames Entwickeln eines spezifischen Handlungskonzepts, das vor allem durch drei Aspekte gekennzeichnet ist: umsetzbare Ziele, Orientierung an Möglichkeiten und Ressourcen der betroffenen Akteure vor Ort und nachhaltige Stärkung der Handlungskompetenzen
  5. Begleitung bei der Konzeptumsetzung vor Ort in moderierender und begleitender Funktion
  6. Reflexion der Beratung innerhalb des Beratungsteams und die gemeinsame Auswertung mit den Beratungsnehmern nach der Umsetzung.[2]

Fachliche Vernetzung und Weiterbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Um die bestmögliche Beratung zu gewährleisten, sind die Mobilen Beratungsteams fachlich vernetzt und arbeiten fallbezogen mit anderen Fachkräften zusammen – vor allem aus der Opferberatung, den Flüchtlingsräten sowie den Antidiskriminierungsberatungsstellen, aber auch mit Experten aus anderen Arbeitsfeldern und den (psycho-)sozialen Regeldiensten. Dies ermöglicht fallunabhängig einen Informationsaustausch über Problemlagen und Vorgehensweisen sowie fallspezifisch das Hinzuziehen externen Knowhows und, wo notwendig, eine einfache Fallweitergabe.

Mobile Beratung findet in hochkomplexen gesellschaftlichen Zusammenhängen statt. Nicht immer sind Problemkonstellationen und Fragestellungen von Beginn an geklärt – mitunter fordern Anfragen die Berater heraus oder erfordern andere Zugänge und Lösungsansätze. Die fachliche Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstrukturen ermöglicht es, wenn nötig Beratungsprozesse an kompetente Partner in etablierten und transparenten Verweisstrukturen zu übergeben. Dabei bleiben die inhaltlichen und methodischen Grundsätze Mobiler Beratung, vor allem die Menschenrechts- und Gemeinwesenorientierung sowie die notwendige Unabhängigkeit der Arbeit, handlungsleitend und schränken gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit staatlichen Angeboten ein.

Darüber hinaus sind MBTs in öffentlichen Gremien präsent, suchen den Kontakt zu Schlüsselpersonen und wichtigen Institutionen in ihren Regionen und machen ihre Angebote bekannt. Der Bekanntheitsgrad sowie das in die Teams gesetzte und durch langfristige Beziehungsarbeit im Sozialraum aufgebaute Vertrauen sind Grundlage für gelingende Beratungsprozesse.

Zudem sind die Berater landes- und bundesweit mit den Kollegen anderer MBTs vernetzt, um am regionen- und länderübergreifenden Fachaustausch teilzunehmen. Auf Bundesebene gewährleistet diese Vernetzung der Bundesverband Mobile Beratung mit mindestens zwei bundesweiten Strukturtreffen im Jahr, der Etablierung von Fach-Arbeitsgruppen zu aktuellen Herausforderungen und strukturellen Fragen, der Durchführung von Qualifikations- und Fortbildungsveranstaltungen sowie der gemeinsamen Nutzung entsprechender Kommunikationstools.

Kollegiale Beratung im Kleinteam, aber auch auf Landes- und Bundesebene sowie Supervision (durch zertifizierte Fachkräfte) sind notwendige Voraussetzungen für eine qualitätsorientierte Beratungsarbeit, aber auch für die Stärkung der Mitarbeiter. Hierzu nutzen die Berater die Foren für fachlichen und persönlichen Austausch, die durch den Bundesverband und die Ländervernetzungen zur Verfügung stehen.

Die Mobilen Beratungsteams sehen in der Reflexion und Weiterentwicklung der Ansätze Mobiler Beratung eine dauerhafte Aufgabe. Mobile Beratung bezieht sich dabei auf die Fachstandards und Arbeitsansätze, die in den letzten fünfundzwanzig Jahren entwickelt wurden. Diese Fachstandards und Arbeitsansätze werden in partizipativen Prozessen der Mitarbeiter ständig weiterentwickelt und den regionalen Gegebenheiten angepasst. Die strukturellen Bedingungen sind dabei Ausgangs- wie Bezugspunkt und beeinflussen die Entwicklung des Arbeitsfeldes – genau wie die fachlichen Diskussionen und Forderungen der Berater und der Träger wiederum die Entwicklung der Landes- und Bundesprogramme beeinflusst haben. Um die Eigenständigkeit des Ansatzes der Mobilen Beratung genauer herauszustellen und die Professionalisierung des Arbeitsfeldes voranzutreiben, ist für die nächsten Jahre die Entwicklung eines „Berufsfelds Mobile Beratung“ wichtigstes Ziel des Bundesverbandes.[2]

Professionalisierung im „Berufsfeld Mobile Beratung“[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die strukturellen Rahmenbedingungen für die Mobile Beratung haben sich Deutschland insgesamt durch die Unterstützung der Bundesprogramme einerseits und das hohe fachliche Know-how der Mobilen Berater, dass in den „Inhaltlichen und methodischen Grundsätzen Mobiler Beratung“ mündet verbessert, trotzdem sind nach wie vor in vielen Bundesländern die selbst formulierten Standards aufgrund prekärer Rahmenbedingungen und knappen Ressourcen nur schwer einzuhalten. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Arbeitsfelds mit langfristiger Perspektive wird zum einen erschwert durch die gegebene Finanzierungsstruktur in Form von zeitlich befristeten Programmen mit fehlender Planungssicherheit aufgrund jährlich befristeter Zuwendungsbescheide, und zum anderen durch die politischen Konjunkturen und die damit verbundenen wechselnden Wünsche und Ansprüche an die Arbeit der Mobilen Beratungsteams. Aufgrund der Ausweitung der Förderung im Bereich „Extremismusprävention“ und Stärkung demokratischer Kultur in unterschiedlichen Programmen auf Bundes- und Länderebene stellen sich zudem Fragen der Abgrenzung gegenüber anderen Angeboten (die teils auch das Label „Mobile Beratung“ nutzen, es aber fachlich anders füllen) und der Schärfung eigener fachlicher Ansätze und Standpunkte. Gleichzeitig wächst der Druck, auch zukünftig adäquat ausgebildetes Personal für die Mobilen Beratungsteams zu finden.

Die oben genannten heterogenen Voraussetzungen aufgrund der historischen Entwicklung und der unterschiedlichen länderspezifischen Vorgaben führen in einigen Bundesländern dazu, dass die formulierten Standards noch nicht vollständig eingehalten werden können. Hinzu kommt die prekäre finanzielle Ausstattung der betroffenen MBTs, die z. T. aus den strukturellen Gegebenheiten resultiert. Zu den unabdingbaren finanziellen und personellen Rahmenbedingungen, die noch nicht für alle Beratungsteams gleichermaßen gewährleistet sind, gehören beispielsweise:

  • eine ausreichende Personalausstattung, etwa um die Arbeit in festen Teams und kollegiale Fallberatung zu gewährleisten
  • eine angemessene Bezahlung und entsprechende Arbeitsverträge, um qualifiziertes Personal zu gewinnen sowie über kurzfristige Interventionen hinaus beraten zu können
  • Büros mit entsprechender Logistik und örtlicher Anbindung
  • geeignete Arbeitsmittel wie PKW im ländlichen Raum
  • Vorkehrungen für die Sicherheit der Berater
  • Möglichkeiten zur Weiterbildung für kollegiale und externe Beratung
  • Mittel zur Selbstevaluation, Qualitätsentwicklung und Supervision.

Um die hier vorliegenden Grundsätze in allen Bundesländern verbindlich umsetzen zu können, fordert der Bundesverband die politische Anerkennung der Mobilen Beratung als eines spezifischen Arbeitsfelds mit eigenen professionellen und strukturellen Standards im Spannungsfeld von Prävention rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Orientierungen und Aktivitäten einerseits und der Entwicklung einer demokratischen Alltagskultur andererseits. Darüber hinaus erfordert es auch den politischen Willen auf Bundes- und Länderebene, im Sinne eines ermöglichenden Staates unabhängige (und kritische) zivilgesellschaftliche Beratungsstrukturen langfristig und planungssicher zu finanzieren. Und schließlich ist es erforderlich, dass die Träger die Arbeit der Teams unterstützen und im Sinne des Konzeptes auf die Verbesserung von deren Rahmenbedingungen hinwirken.[2]

Wissenschaftliche Evaluation Mobiler Beratung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Arbeit der Mobilen Beratungsteams wurde in vielfältiger Weise wissenschaftlich begleitet und evaluiert. So wurde die Wirksamkeit des Ansatzes Mobiler Beratung im Rahmen der Bundesprogramme mehrfach durch die Zwischen- und Abschlussberichte der wissenschaftlichen Begleitung bestätigt.[19][20][21][22] Viele Bundesländer haben im Rahmen ihrer Landesprogramme und -konzepte Evaluationen in Auftrag gegeben.[23][24][25][26][27][28][29]

Darüber hinaus arbeiten sowohl MBTs als auch der Bundesverband Mobile Beratung bei der Umsetzung von Projekten mit wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen, welche die Durchführung begleiten, die aber die MBTs auch für eigene Forschungsvorhaben anfragen und einbinden oder gemeinsam mit ihnen Programme durchführen.

Auch weiterhin wird das Arbeitsfeld Mobile Beratung durch wissenschaftliche Einrichtungen begleitet und evaluiert werden. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird die Programmevaluation sowie die wissenschaftliche Begleitung der Programmbereiche, in denen sowohl die Mobilen Beratungsteams als auch der Bundesverband Mobile Beratung e.V. gefördert werden, vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) durchgeführt.[30] Sowohl die MBTs wie auch der Bundesverband nutzen die in diesen Prozessen gewonnenen Erkenntnisse in Verbindung mit den oben ausgeführten Möglichkeiten der Reflexion der eigenen Arbeit zur Weiterentwicklung der Ansätze und Angebote. Eine systematisierte Auswertung der Ergebnisse ist Grundlage der Etablierung einer länderübergreifenden Qualitätsentwicklung.


Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Silvia Staub-Bernasconi: Menschenwürde – Menschenrechte – Soziale Arbeit. Die Menschenrechte vom Kopf auf die Füße stellen. Barbara Budrich, Opladen 2019.
  2. a b c d e f g h i j k l m n o p Grundlagen der Mobilen Beratung. In: Bundesverband mobile Beratung e.V. Abgerufen am 16. Juli 2020 (deutsch).
  3. Thomas Grumke: Die rechtsextremistische Bewegung. In: Roland Roth, Dieter Rucht (Hrsg.): Die Sozialen Bewegungen in Deutschland seit 1945. Ein Handbuch. Campus, Frankfurt am Main 2008, S. 475–492.
  4. Wolfram Hülsemann: Rahmenbedingungen und politischer Hintergrund der Beratungsarbeit im Gemein-wesen. In: Wolfram Hülsemann, Michael Kohlstruck (Hrsg.): Mobiles Beratungsteam. Einblicke. Ein Werkstattbuch. Potsdam 2004, ISBN 978-3-00-015288-7, S. 7 – 13.
  5. Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie, Brandenburg. In: RAA Brandenburg. Abgerufen am 16. Juli 2020.
  6. Themen und Handlungsfelder. In: Bundesarbeitsgemeinschaft der RAA. Abgerufen am 13. November 2023.
  7. ARUG-ZDB. Abgerufen am 16. Juli 2020.
  8. Christopher Vogel: Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus. Ein ostdeutsches Konzept für Westdeutschland? Diplomarbeit der Uni Kassel, Kassel 2006.
  9. Abgeschlossene Programme und Initiativen. In: Demokratie leben! Abgerufen am 16. Juli 2020.
  10. Allgemeine Fördergrundsätze (Auszug aus Programmleitlinie 2018). Landkreis Ostprignitz-Ruppin, abgerufen am 16. Juli 2020 (deutsch).
  11. Förderung der Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger. In: Demokratie leben! Abgerufen am 16. Juli 2020.
  12. Über uns. In: Bundesverband mobile Beratung e.V. Abgerufen am 16. Juli 2020 (deutsch).
  13. Kurssuche: Einzelansicht Kurs. In: ASH Berlin. Abgerufen am 16. Juli 2020.
  14. Organisation. In: Bundesverband mobile Beratung e.V. Abgerufen am 16. Juli 2020 (deutsch).
  15. Hans-Gerd Jaschke: Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Begriffe, Positionen, Praxisfelder. Springer, Wiesbaden 2001, ISBN 978-3-531-12679-1.
  16. Wilhelm Heitmeyer: Deutsche Zustände Folge 1 bis 10, 2002 bis 2011. Berlin.
  17. Norbert Herriger: Empowerment in der Sozialen Arbeit. Kohlhammer, Stuttgart 2006, S. 20.
  18. Hans Thiersch: Lebensweltorientierte soziale Arbeit: Aufgaben der Praxis im sozialen Wandel. Beltz Juventa, Weinheim und Basel 2014.
  19. Heinz Lynen van Berg, Kerstin Pallocks, Johannes Vossen: Bericht der wissenschaftlichen Begleit-forschung über die Modellphase der Strukturprojekte des Programms „CIVITAS – initiativ gegen Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern“. Berlin 2003, S. 68 – 172.
  20. Regiestelle Vielfalt: Abschlussbericht der Bundesprogramme „Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ und „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ Förderphase 2007–2010. Berlin 2010, S. 29 – 33.
  21. BMFSFJ: Abschlussbericht des Bundesprogramms Toleranz fördern – Kompetenz stärken. Berlin. Berlin 2014, S. 60 – 68.
  22. Ursula Bischoff u. a.: Zweiter Bericht: Landes-Demokratiezentren. Programmevaluation „Demokratie leben!“ Zwischenbericht für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. München, S. 16 – 42.
  23. Hubertus Buchstein, Gudrun Heinrich: Evaluation der Regionalzentren für demokratische Kultur in Mecklenburg-Vorpommern. Abschlussbericht. Rostock/Greifswald 2010.
  24. Roland Roth, Frank Gesemann, Jutta Aumüller: Abschlussbericht zur Evaluation des Berliner Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Berlin 2010.
  25. Wilfried Schubarth, Michael Kohlstruck, Manfred Rolfes: Expertise zum Handlungskonzept der Landesregierung „Tolerantes Brandenburg – für eine starke und lebendige Demokratie“. Potsdam 2014.
  26. Innenministerium Schleswig-Holstein: Bericht zum Landesprogramm zur Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung in Schleswig-Holstein. Kiel 2014.
  27. Esther Lehnert, Dorte Schaffranke, Till Sträter: Evaluation der Beratung von Opfern rechtsextremer und rassistischer Gewalt und der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Nordrhein-Westfalen. Berlin 2015.
  28. Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt: Bericht zur Umsetzung des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit von 2012 bis 2015. Magdeburg 2016.
  29. Reiner Strobl, Jana Klemm, Olaf Lobermeier: Abschlussbericht zur Evaluation des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Hannover 2016.
  30. DJI – Programmevaluation „Demokratie leben!“ Abgerufen am 17. Juli 2020.