Monopolgebühr (Schweiz)
Die Monopolgebühr ist in der Schweiz eine Abgabe auf "gebrannte Wasser" (Ethanol).
Allgemeines und Grundlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Monopolgebühr ist eine Verbrauchsteuer.
Die Monopolgebühr wird aufgrund des Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz) vom 21. Juni 1932 (Stand am 27. Januar 2004)[1] durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) erhoben.
Ausgenommen von der Monopolgebühr sind natürlich vergorene alkoholhaltige Getränke bis zu 18 % Volumen, zum Beispiel Cidre und Naturwein.
Zweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Monopolgebühr und das Alkoholgesetz dienen hauptsächlich der Bekämpfung von Alkoholismus, sowie Ursachen und Wirkung von Suchtproblemen.
Jedoch kommt der Abgabe auch eine große fiskalische Bedeutung hinzu.
Erlös[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Reinertrag betrug im Jahre 2003 247,8 Mio. Fr.
Er fließt zu 90 % in die Bundeskasse, und die restlichen 10 % an die Kantone.
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Steuersätze – Informationen der Eidgenössischen Zollverwaltung
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer, Alkopop