Monopolgebühr (Schweiz)

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Die Monopolgebühr ist in der Schweiz eine Abgabe auf "gebrannte Wasser" (Ethanol).

Allgemeines und Grundlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Monopolgebühr ist eine Verbrauchsteuer.

Die Monopolgebühr wird aufgrund des Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz) vom 21. Juni 1932 (Stand am 27. Januar 2004)[1] durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) erhoben.

Ausgenommen von der Monopolgebühr sind natürlich vergorene alkoholhaltige Getränke bis zu 18 % Volumen, zum Beispiel Cidre und Naturwein.

Zweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Monopolgebühr und das Alkoholgesetz dienen hauptsächlich der Bekämpfung von Alkoholismus, sowie Ursachen und Wirkung von Suchtproblemen.

Jedoch kommt der Abgabe auch eine große fiskalische Bedeutung hinzu.

Erlös[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Reinertrag betrug im Jahre 2003 247,8 Mio. Fr.

Er fließt zu 90 % in die Bundeskasse, und die restlichen 10 % an die Kantone.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Steuersätze – Informationen der Eidgenössischen Zollverwaltung

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer, Alkopop

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bundesgesetz