Montejo v. Louisiana

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Montejo v. Louisiana
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Verhandelt: 13. Januar 2009
Entschieden: 26. Mai 2009
Name: Jesse Jay Montejo Petitioner v. Louisiana
Zitiert: 556U.S.
Sachverhalt
Certiorari zur Klärung der Frage der gerichtlichen Verwertbarkeit von Aussagen, die ohne Beisein eines Anwalts von einer Verdachtsperson während einer Befragung gemacht wurden, obwohl für die Verdachtsperson zu einem früheren Zeitpunkt bereits ein Anwalt bestellt wurde.
Entscheidung
Das im 6. Zusatzartikel festgeschriebene Recht auf einen Anwalt kann von einer Verdachtsperson auch dann während einer Befragung aufgegeben werden, wenn für die Person bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Anwalt bestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die Befragung von der Polizei initiiert wird und zu diesem Zeitpunkt der bestellte Anwalt (noch) nicht anwesend ist. Eine frühere Entscheidung im Fall Michigan v. Jackson wurde aufgehoben.
Besetzung
Vorsitzender: John Roberts
Beisitzer: Antonin Scalia, Anthony Kennedy, Clarence Thomas, Ruth Ginsburg, Stephen Breyer, John P. Stevens, David Souter, Samuel Alito
Angewandtes Recht
6. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten

Montejo v. Louisiana ist ein am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten verhandelter Fall zur Frage, ob Aussagen einer Verdachtsperson ohne Beisein eines Anwalts in einer auf Initiative der Polizei begonnenen Befragung gerichtlich verwertbar sind, wenn für diese Person zu einem früheren Zeitpunkt bereits ein Anwalt (z. B. durch ein Gericht) bestellt wurde.

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Beschwerdeführer Jesse Jay Montejo war vom US-Bundesstaat Louisiana des Mordes an dem Geschäftsmann Louis Ferrari angeklagt. Montejo wurde nach seiner Festnahme ordnungsgemäß über sein Schweigerecht und das Recht auf einen Anwalt belehrt. Er forderte weder ausdrücklich die Bestellung eines Anwalts noch gab er dieses Recht ausdrücklich auf. Bei einer Voranhörung zu seinem Fall wurde vom Gericht ein Pflichtverteidiger für ihn bestellt, was in verschiedenen Bundesstaaten gängige Praxis ist, wenn die Verdachtsperson dies nicht selbst fordert. Hierbei gilt seit der Entscheidung Michigan v. Jackson, dass – wenn eine Verdachtsperson einen Anwalt hat – nur über den Anwalt mit ihr kommuniziert wird und die Polizei selbst weitere Befragungen nicht selbst gegenüber dem Verdächtigen initiiert.

Nach seiner Festnahme kooperierte und sprach Montejo jedoch weiter mit den Polizeibeamten, obwohl der für ihn bestellte Anwalt nicht anwesend war. Zu dieser Zeit schrieb Montejo auch einen Beileidsbrief an die Witwe des Mordopfers. Erst danach traf er den für ihn bestellten Pflichtverteidiger. Der Brief wurde vor Gericht als Beweismittel zugelassen und Montejo wurde zum Tode verurteilt.[1]

Urteil[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit einer Mehrheit von 5 der insgesamt 9 Richterstimmen erklärte das Oberste Gericht den Beileidsbrief für zulässig. Die übliche Praxis, dass die Polizei nur über den Anwalt mit der Verdachtsperson kommunizieren darf, gelte nur, wenn die Person das Recht auf einen Anwalt explizit geltend gemacht habe, nicht jedoch im Falle einer gerichtlichen Bestellung eines Pflichtverteidigers.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Montejo v. Louisiana, abgerufen am 12. Juli 2017.