Naturschutzgebiet Biotopkomplex südöstlich der Vogelshöhe

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Das Naturschutzgebiet Biotopkomplex südöstlich der Vogelshöhe mit einer Größe von 31,8 ha liegt nördlich von Braunshausen im Stadtgebiet von Hallenberg. Es wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Das NSG ist Teil des Europäischen Vogelschutzgebiets Medebacher Bucht. Es besteht aus zwei Teilflächen. An die nördliche Teilfläche grenzt im Norden und Osten das Stadtgebiet Medebach und an die südliche Teilfläche im Norden das Naturschutzgebiet Herzgraben. Im Westen und Süden grenzt das NSG überwiegend an das Landschaftsschutzgebiet Grünland nördlich und östlich des Heideknipp.

Gebietsbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beim NSG handelt es sich um Grünland mit Hecken und anderen Gehölzen. Im Schutzgebiet befinden sich auch Äcker.

Tier- und Pflanzenarten im NSG[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vogelarten wie Neuntöter, Bluthänfling, Dorngrasmücke, Feldlerche und Goldammer brüten im NSG. Auswahl weiterer vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen dokumentierter Brutvogelarten im Gebiet sind Amsel, Buchfink, Grünfink, Klappergrasmücke, Kohlmeise, Ringeltaube, Rotkehlchen, Singdrossel, Turteltaube, Wacholderdrossel, Wiesenpieper, Wintergoldhähnchen und Zilpzalp.

Auswahl vom Landesamt dokumentierter Pflanzenarten im Gebiet: Acker-Hornkraut, Acker-Witwenblume, Arnika, Bachbunge, Besenginster, Bitteres Schaumkraut, Blutwurz, Borstgras, Brennender Hahnenfuß, Dornige Hauhechel, Echtes Labkraut, Edel-Gamander, Frühlings-Fingerkraut, Gamander-Ehrenpreis, Geflecktes Johanniskraut, Gewöhnliches Ferkelkraut, Gras-Sternmiere, Große Sternmiere, Großer Wiesenknopf, Harzer Labkraut, Heide-Nelke, Jakobs-Greiskraut, Kleine Bibernelle, Kleine Braunelle, Kleiner Baldrian, Kleiner Klappertopf, Kleines Habichtskraut, Knolliger Hahnenfuß, Kohldistel, Kriechender Günsel, Kriechender Hahnenfuß, Kuckucks-Lichtnelke, Körner-Steinbrech, Rundblättrige Glockenblume, Salbei-Gamander, Schlangen-Knöterich, Schmalblättriges Wollgras, Spitzlappiger Frauenmantel, Sumpf-Dotterblume, Sumpf-Pippau, Sumpf-Veilchen, Sumpf-Vergissmeinnicht, Tauben-Skabiose, Wald-Ehrenpreis, Wasser-Minze, Wasserpfeffer, Weiße Taubnessel, Weißes Labkraut, Wiesen-Bärenklau, Wiesen-Flockenblume, Wiesen-Kerbel, Wiesen-Kümmel, Wiesen-Pippau, Wiesen-Schaumkraut.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das NSG soll das Grünland und Äcker mit ihrem Arteninventar schützen. Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender, teils gefährdeter Arten, von Tier- und Pflanzenarten beizutragen. Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde. Laut Naturschutzgebiets-Ausweisung wurde das Gebiet zum Naturschutzgebiet auch ausgewiesen, um zur Sicherung des ökologischen Netzes Natura 2000 der EU im Sinne der FFH-Richtlinie.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Koordinaten: 51° 8′ 4″ N, 8° 40′ 41″ O