Naturschutzgebiet Lennestau in Werdohl-Lengelsen/Wilhelmstal

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
NSG Lennestau in Werdohl-Lengelsen/Wilhelmstal

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Luftaufnahme (2015): Lenne und Auwald im NSG (oberhalb des Stauwehres in der Bildmitte)

Luftaufnahme (2015): Lenne und Auwald im NSG (oberhalb des Stauwehres in der Bildmitte)

Lage Werdohl, Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Fläche 13,3 ha
Kennung MK-031
WDPA-ID 164435
Geographische Lage 51° 16′ N, 7° 44′ OKoordinaten: 51° 15′ 52″ N, 7° 44′ 16″ O
Naturschutzgebiet Lennestau in Werdohl-Lengelsen/Wilhelmstal (Nordrhein-Westfalen)
Naturschutzgebiet Lennestau in Werdohl-Lengelsen/Wilhelmstal (Nordrhein-Westfalen)
Einrichtungsdatum 1986
Verwaltung Untere Landschaftsbehörde des Märkischen Kreises

Das Naturschutzgebiet Lennestau in Werdohl-Lengelsen/Wilhelmstal ist ein 13,3 ha großes Naturschutzgebiet (NSG) nördlich von Werdohl im Märkischen Kreis in Nordrhein-Westfalen. Das NSG wurde 1986, 2000 und 2006 von der Bezirksregierung Arnsberg per Verordnung als NSG ausgewiesen. Das NSG liegt östlich vom Wasserkraftwerk Wilhelmsthal.

Gebietsbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei dem NSG handelt es sich um den Lennestau Wilhelmstal mit einer Länge von rund 800 m. Die nördliche Gebietsgrenze wird von der Bundesstraße 236 gebildet, am südlichen Gebietsrand verläuft die Bahnstrecke Hagen–Siegen.

Neben der offenen Wasserfläche der Lenne gehören der angrenzende Auwald und Großseggenrieder zum NSG. Der Stau ist ein wichtiges Rast- und Nahrungsgebiet der hier rastenden und überwinternden Zugvögel. Der Stau ist auch eine wichtige Brutstätte für Wasservögel.

Tourismus[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch das Schutzgebiet führen keine öffentlichen Wege, Unbefugte dürfen es grundsätzlich nicht betreten. Blicke ins Gebiet sind jedoch von den angrenzenden Straßen und Wegen aus möglich, besonders gut von der Lennebrücke zwischen Lengelsen und Höllmecke. Wasserwanderer dürfen die Lenne im NSG befahren, sofern sie dies zügig tun und nur den Bereich am rechten bzw. nördlichen Ufer nutzen (maximal 10 m Uferabstand).[1]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Michael Bußmann: Die Naturschutzgebiete im Märkischen Kreis. Märkischer Kreis, Lüdenscheid 2009, ISBN 978-3-00-029177-7.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Naturschutzgebiet Lennestau in Werdohl-Lengelsen/Wilhelmstal – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Lennestau in Werdohl-Lengelsen/Wilhelmstal“ im Regierungsbezirk Arnsberg. 14. November 2006, abgerufen am 21. September 2016.