Oberlandesgericht Innsbruck

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
OsterreichÖsterreich Oberlandesgericht Innsbruck
— OLG Innsbruck —p1
Staatliche Ebene Bund
Stellung ordentliches Gericht
Hauptsitz Innsbruck, Maximilianstraße 4
Präsident Wigbert Zimmermann
Website www.justiz.gv.at
Altbau
Neubau

Das Oberlandesgericht Innsbruck (kurz: OLG Innsbruck) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Innsbruck. Das Oberlandesgericht befindet sich zusammen mit dem Landesgericht Innsbruck in den Gebäuden Maximilianstraße 4 und Schmerlingstraße 1 (Altbau). Im Altbau befindet sich außerdem auch die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck und Staatsanwaltschaft Innsbruck.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bereits im 13. und 14. Jahrhundert erfolgte die Einteilung des Landes Tirol in Gerichtsbezirke (siehe: Urbarbuch des Jahres 1288). Die landesherrlichen Gerichte (Landgerichte) übten dabei mit einigen Ausnahmen die hohe Gerichtsbarkeit aus; Stadt- und Marktgerichte, Stifts- und Hofmarkgerichte waren mit der niederen Gerichtsbarkeit ausgestattet. Das für das Gebiet um Innsbruck zuständige Landgericht Sonnenburg hatte seinen Sitz lange in der Stadt Innsbruck. 1790 wurde im Rahmen der Josephinischen Reformen ein Appellations- und Kriminalobergericht in Innsbruck errichtet, der Vorläufer des heutigen Oberlandesgerichts.

Unter bayrischer Herrschaft wurde 1807 das Landgericht Sonnenburg mit dem Stadtgericht Innsbruck und anderen Niedergerichten zum “Landgericht Innsbruck” zusammengelegt. Nach der Wiedervereinigung Tirols mit dem Kaisertum Österreich wurde die alte Gerichtsverfassung und Verwaltungsorganisation nach österreichischem Muster wieder eingeführt. So nahmen die Landgerichte 1817 als „kaiserliche Landgerichte“ ihre Tätigkeit wieder auf. Sie waren dem Appellations- und Kriminalobergericht in Tirol und Vorarlberg untergeordnet.[1]

Die Gründung des Oberlandesgerichts in seiner heutigen Form geht auf das Jahr 1849 zurück, in dem die Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission neue Gerichts- und Landgerichts- und Oberlandesgerichtsbezirke schuf.[2] Das Oberlandesgericht Innsbruck war bis 1919 für ganz Deutschtirol (auch Südtirol) zuständig und mit einer Kammer in Trient (für Welschtirol) vertreten.[3]

Zu den Gebäuden siehe Landesgericht Innsbruck#Gebäude.

Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf die Bundesländer Tirol und Vorarlberg.

Oberlandesgerichte sind die Rechtsmittelgerichte der Landesgerichte in seinem Zuständigkeitsbereich. Namentlich sind dies die folgenden Landesgerichte:

Der Präsident des Oberlandesgerichtes ist außerdem Leiter der Justizverwaltung der Bezirksgerichte seines Sprengels und somit direkt dem Justizminister unterstellt.[4]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Klaus Schröder (Hg.): Fiat Justitia. 230 Jahre Oberlandesgericht Innsbruck. Wagner Verlag, Innsbruck 2021. ISBN 978-3703010880.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Oberlandesgericht Innsbruck - Geschichtliches. Abgerufen am 9. März 2024.
  2. Kaiserliche Entschließung vom 14. Juni 1849, womit die Grundzüge der neuen Gerichtsverfassung genehmigt werden (RGBl. Nr. 278/1849)
  3. Verordnung des Ministers der Justiz vom 6. April 1850, Reichsgesetz- und Verordnungblatt 1850, S. 763, Digitalisat
  4. Oberlandesgericht Innsbruck. Zuständigkeit. Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 28. Februar 2024.

Koordinaten: 47° 15′ 45,7″ N, 11° 23′ 30,4″ O