Patrimonialgericht Igelsbach

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Das Patrimonialgericht Igelsbach war ein Patrimonialgericht der Ulner von Dieburg.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1563 trat der Graf von Erbach das Dorf Igelsbach im Rahmen eines Gebietstausches an die Ulner von Dieburg ab.[1] Die Ulner von Dieburg regierten das Dorf aus eigenem Recht, woraus das Patrimonialgericht entstand. Am Ende des Alten Reichs befand sich das Dorf im Besitz der Gräfin von Belderbusch, einer geborenen Freiin von „Ulner zu Dieburg“.[2]

Das Patrimonialgericht Igelsbach gehörte zu den mediatisierten Gebieten, die 1806 durch die Rheinbundakte[3] dem Großherzogtum Hessen zugeschlagen wurden. 1817 trat die Gräfin von Belderbusch, geborene Freiin von „Ulner zu Dieburg“, die Patrimonialgerichtsbarkeit und die damit verbundenen hoheitlichen Rechte an das Großherzogtum ab. Die Aufgaben des Patrimonialgerichts übernahm das Amt Heppenheim.[4]

Recht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Patrimonialgericht Igelsbach galt das Pfälzische Landrecht als Partikularrecht. Darüber hinaus galt das Gemeine Recht, soweit das Pfälzische Landrecht für einen Sachverhalt spezielle Regelungen nicht enthielt. Dieses Sonderrecht behielt seine Geltung im Bereich des ehemaligen Patrimonialgerichts im gesamten 19. Jahrhundert während der Zugehörigkeit des Gebietes zum Großherzogtum Hessen[5] und wurde erst zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamensbuch 1: Starkenburg. Hg.: Historische Kommission für den Volksstaat Hessen. Darmstadt 1937, S. 422.
  2. L. Ewald: Beiträge zur Landeskunde. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landes-Statistik (Hg.): Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen. Jonghaus, Darmstadt 1862, S. 49.
  3. Art. 25 Rheinbundakte.
  4. No. 157 vom 25. Dec. 1817. In: Sammlung Großherzoglicher Verordnungen von 1817. S. 117 f. (Online in google books).
  5. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 111.