Paul Josef Hankel

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Paul Josef Hankel (* 15. Dezember 1856 in Esperstedt; † nach 1925) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Sohn eines Pfarrers studierte Rechtswissenschaften u. a. in Leipzig.[1] Er wurde promoviert. Er wurde 1881 auf den preußischen Landesherrn vereidigt. 1892 beförderte man ihn zum Landrichter und 1900 zum Landgerichtsrat. Oberlandesgerichtsrat wurde er 1903. 1910 kam er vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main an das Reichsgericht.[2] Er war als Richter im VI. und II. Zivilsenat tätig. Er trat 1925 in den Ruhestand.

Schriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Oeffentliche Zustellung der im § 794 Nr. 5 ZPO. bezeichneten Urkunden. In: Deutsche Juristen-Zeitung. Jahrgang 11, 1906, Sp. 530.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929. Berlin 1929, S. 376.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Jens Blecher, Gerald Wiemers (Hrsg.): Die Matrikel der Universität Leipzig. Teilband IV: Die Jahre 1876 bis 1884, Weimar 2009, S. 69, 113
  2. „Personalien“, Deutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 15 (1910), Sp. 355.