Polyoxyethylen(40)stearat

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Strukturformel
Strukturformel vom Polyoxyethylen(40)stearat
Allgemeines
Name Polyoxyethylen(40)stearat
Andere Namen
  • Polyoxyl(40)stearat
  • Macrogolstearat 2000
  • PEG-40 STEARATE (INCI)[1]
Summenformel (C2H4O)nC18H36O2
Kurzbeschreibung

cremefarbene Flocken oder wachsartiger Feststoff[2]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 9004-99-3
EG-Nummer (Listennummer) 618-405-1
ECHA-InfoCard 100.113.146
Wikidata Q41874783
Eigenschaften
Molare Masse 2046,61 g·mol−1 (bei n = 40)
Aggregatzustand

fest[3]

Schmelzpunkt

41 °C[3]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung[3]
keine GHS-Piktogramme

H- und P-Sätze H: keine H-Sätze
P: keine P-Sätze[3]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Polyoxyethylen(40)stearat ist eine chemische Verbindung mit emulgierender Wirkung. Sie wird als Lebensmittelzusatzstoff (in der Europäischen Union mit der Kennzeichnung E 431[4]) verwendet. Sie findet auch in der Kosmetikindustrie und als pharmazeutischer Hilfsstoff Anwendung.

Chemisch handelt es sich um ein Gemisch der Mono- und Diester von hauptsächlich Stearinsäure mit Polyethylenglycol (PEG); die durchschnittlichen Polymerlänge beträgt etwa 40 Oxyethyleneinheiten.

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei der Substanz handelt es sich um cremefarbene Flocken oder einen wachsartigen Feststoff, der einen schwachen Geruch aufweist. Er ist sowohl in Wasser als auch in Ethanol, Methanol und Ethylacetat löslich.[2] Der Gehalt an freiem Ethylenoxid ist auf maximal 0,2 Milligramm Ethylenoxid pro Kilogramm Polyoxyethylen(40)stearat (für die Verwendung in Lebensmitteln[5]) bzw. 1 Milligramm pro Kilogramm (für die Verwendung in Arzneimitteln[6]) beschränkt.

Verwendung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Polyoxyethylen(40)stearat fungiert hauptsächlich als Emulgator[7], kann aber auch als Stabilisator für Puddings und Backwaren eingesetzt werden.[8]

In der Kosmetikindustrie wird Polyoxyethylen(40)stearat in Shampoos verwendet. Er sorgt dafür, dass das Fett und der Schmutz aus den Haaren mit Wasser abgewaschen werden kann.[8]

Die emulgierenden Eigenschaften werden auch für die Arzneiformulierung genutzt. Für die pharmazeutische Verwendung wird je nach Reinheit der Stearinsäurekomponente in zwei Qualitäten, Macrogolstearat Typ I und II, unterschieden.[6]

Rechtliche Situation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Europäischen Union ist Polyoxyethylen(40)stearat als Lebensmittelzusatzstoff im Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand: August 2021[9]) und in der Schweiz in der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: März 2022[10]) aufgelistet.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Eintrag zu PEG-40 STEARATE in der CosIng-Datenbank der EU-Kommission, abgerufen am 25. Juli 2022.
  2. a b VERORDNUNG (EU) Nr. 231/2012 DER KOMMISSION vom 9. März 2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe. In: eur-lex.europa.eu., abgerufen am 18. Juli 2022.
  3. a b c d Datenblatt Polyoxyethylene (40) stearate bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 19. Juli 2022 (PDF).
  4. Eintrag zu E 431: Polyoxyethylene (40) stearate in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 16. Juli 2022.
  5. Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission vom 9. März 2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe Text von Bedeutung für den EWR
  6. a b Monografie Macrogolstearat, Europäisches Arzneibuch, 10. Ausgabe, Grundwerk 2019.
  7. P. Kuhnert: Lexikon Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe, Enzyme, technische Hilfsstoffe, Nahrungsergänzungsstoffe, 4. Auflage (Behrs’s Verlag), Hamburg, 2014, ISBN 978-3-95468-118-1, S. 358.
  8. a b Eintrag zu Polyoxyethylenstearat. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 17. Juli 2022.
  9. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  10. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln (Zusatzstoffverordnung, ZuV). In: Fedlex. Abgerufen am 28. Juli 2022.