Portal:Astronomie/Regeln für Artikel

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Regeln für astronomische Objekte[Quelltext bearbeiten]

  1. Gibt es eine übliche dt. Bezeichnung (Eigenname) mit weitgehend unumstrittener Schreibweise, so sollte der Artikel dort stehen. Beispiel: Polarstern, Wega, Milchstraße, Andromedagalaxie.
  2. Gibt es keinen derartigen Namen, so gilt:
    1. Für stellare Objekte ist, wenn vorhanden, die Bayer-Bezeichnung geeignet. Hierbei wird die ausgeschriebene Form verwendet. Beispiel: Beta Virginis.
    2. Für andere Objekte kann die Messier-Nummer oder der Eintrag im New General Catalogue als Lemma dienen.
  3. An dritter Stelle sind auch Bezeichner, welche eine dominierende Medienpräsenz haben, als Lemma geeignet. Beispiel: Gliese 581.
  4. Bezeichner aus sehr großen Katalogen wie 2MASS-Katalog oder die USNO-Kataloge sind ungeeignet und nur zu verwenden, wenn es sonst keinen gibt.
  5. Im übrigen gelten die allgemenen Namenskonventionen.

Weiterleitungen[Quelltext bearbeiten]

Die schier unübersehbare Anzahl an astronomischen Bezeichnern für astronom. Objekte macht Einschränkungen beim Erstellen von Weiterleitungen (WLs) erforderlich.

  1. Weiterleitungen sollen deshalb nur erstellt werden, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
    1. Historische Bezeichner. Dazu zählt die Bayer-Bezeichnung und der Messier-Katalog. Die Flamsteed-Bezeichnung ist aufgrund ihrer Form (Zahl am Beginn) wenig geeignet.
    2. Weiterleitungen von einem (anderen) Eigennamen auf den Artikel, wenn der Eigenname in der Literatur oder einer etablierten Kreuzreferenz finden ist.
    3. Allgemein verbreitete Alternativbezeichnungen. Beispiel: "Andromedanebel" als WL auf "Andromedagalaxie".
    4. Weiterleitungen innerhalb eines Katalogs wegen Doppeleintragung. Das gilt besonders für den New General Catalogue.
  2. Folgende Bezeichner sollen nicht als Weiterleitung angelegt werden:
    1. 2MASS-Katalog
    2. Die USNO-Kataloge.
  3. WLs auf Listeneinträge sollen nicht angelegt werden.

Referenz- oder Indexseiten[Quelltext bearbeiten]

Die Erstellung von Referenz- oder Indexseiten gilt als zulässig.