Portal Diskussion:Thüringen/Archiv/2021

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Seitenverhältnis der Thüringer Flagge

Landesflagge Thüringens
Dienstflagge Thüringens

Die für Thüringen in der Wikipedia verwendeten Flaggen besitzen (seit Änderung durch Benutzer:Ludger1961 von 2009) das Seitenverhältnis 1:2. Damit ist die Thüringer Landesflagge die einzige, welche nicht das Seitenverhältnis 3:5 (oder 2:3) aufweist, sondern deutlich breiter ist.

Zur Frage der Abmessungen der Landesflagge heißt es in der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen (AVHz) im § 3 wie folgt:

(1) Die Landesflagge besteht aus je einem gleich breiten weißen und roten Längsstreifen. Breite und Länge der Flagge müssen mindestens ein Verhältnis von 1 zu 2 besitzen.
(2) Die Landesdienstflagge ist die Landesflagge, die in der Mitte das Landeswappen jeweils senkrecht zeigt.
(3) Landesflagge und Landesdienstflagge können in senkrecht oder waagerecht gestreifter Form nach dem Muster der Anlage 2 oder Anlage 3 verwendet werden.

Unter (1) heißt es „mindestens ein Verhältnis von 1 zu 2“ – also . Für die gängigen Seitenverhältnisse 3:5 und 2:3 gilt bzw. . Diese erfüllen somit die Bedingung, und sind zulässig. Die Darstellung mit 1:2 ist hingegen eigentlich nur gerade noch zulässig.

Ich sehe daher keinen wirklichen Grund für die standardmäßige Darstellung der Thüringer Flagge(n) im unüblichen Format 1:2. Die Vorzugsvariante sollte meiner Meinung nach, wie sonst in Deutschland üblich, 3:5 sein. Die 1:2-er Variante sollte man aber natürlich als Variante behalten. -- burts 22:05, 25. Mär. 2021 (CET)